Amtlicher Leitsatz:
Der Abgeordnetenanteil einer Delegation für eine repräsentativen Zwecken der Körperschaft dienende Reise müsse nicht spiegelbildlich zum Kräfteverhältnis der in der Versammlung vertretenen politischen Gruppierungen zusammengestellt werden.
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht insoweit nämlich nur für Bereiche der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Auch, dass Delegationen bei früheren Reisen spiegelbildlich zu den Kräfteverhältnissen in der Versammlung zusammengestellt wurde, ist ohne Belang.