Redaktionelle Leitsätze:
- Das Kündigungsrecht des § 627 Abs. 1 BGB setzt eine besondere persönliche Beziehung voraus, die bei einem Vertrag über die Nutzung eines Online-Partnervermittlungsportals, bei dem die Leistung maßgeblich im Bereitstellen einer Online-Datenbank besteht und das die Partnersuche regelhaft ausschließlich durch vollständig automatisierte Vorgänge unterstützt, nicht besteht.
- Eine Vertragsverlängerungsklausel bei Verträgen mit einer bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit von sechs Monaten benachteiligt die Kunden der Musterbeklagten nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam ist.
- Bei diesem Vertragsmodell ist die finanzielle Belastung für alle Kunden, die nicht (fristgerecht) kündigen, während der Vertragsverlängerung doppelt so hoch wie während der Erstlaufzeit des Vertrags.
- Ferner kommt dazu, dass die Musterbeklagte von diesen Kunden, die ihr durch das Unterlassen einer Kündigung finanzielle Planungssicherheit verschaffen, insgesamt mehr verlangt als von denjenigen, die fristgerecht kündigen, sie damit zunächst in finanzieller Ungewissheit lassen und erst bei Ablauf der sechsmonatigen Erstlaufzeit mit ihr einen zweiten Vertrag mit einer weiteren Erstlaufzeit von zwölf Monaten schließen.
- Bei den Vertragsmodellen mit Erstlaufzeiten von zwölf und von 24 Monaten ist das anders, weswegen bei ihnen eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vorliegt.