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OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2025 – III-4 ORs 19/25

OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2025 – III-4 ORs 19/25

Ein Werkunternehmerpfandrecht lässt einen Vermögensschaden i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB allenfalls entfallen, wenn es werthaltig ist.

Amtliche Leitsätze:

  1. Ein Werkunternehmerpfandrecht lässt einen Vermögensschaden i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB allenfalls entfallen, wenn es werthaltig ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der Anspruch aus dem Werkunternehmerpfandrecht eine jederzeit und ohne Zeit- und Kostenaufwand zu erreichende Zahlung erwarten lässt und nicht minderwertig ist.
  2. Ein Werkunternehmerpfandrecht kann für den Fall eines Kfz-Reparaturauftrags nur dann werthaltig sein, wenn dem Werkunternehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) bei der Inbesitznahme des Pkw übergeben wurde. Denn nur in solch einem Fall kann die Verwertung des Werkunternehmerpfandrechts im Rahmen des Pfandverkaufs ohne nennenswerte Schwierigkeiten erfolgen.

Beschluss frei zugänglich.