Dateneigentum: Studiendaten als Musterfall?
Der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) und das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) laden am 13. Januar 2026 um 16.00 Uhr s.t. zur nächsten Veranstaltung der gemeinsamen Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ ein. Als Referent konnte diesmal Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling gewonnen werden.
Über den Vortrag
Die Diskussion um ein Eigentum an Daten reißt nicht ab. Sie flammt derzeit erneut vor allem in Zusammenhang mit dem EU-Data Act, mit Trainingsdatensätzen für Künstliche Ingelligenz und generell in Zusammenhang mit der Schaffung sog. „Datenprodukte“ auf. Der Vortrag stellt ein Dateneigentumskonzept vor, das aus regulatorischen Ansätzen im Bereich der Arzneimittelstudiendaten, aus dem Recht der Lichtbildwerke, der Patientenakten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgeleitet und von Arzneimittelverbandsseite im Zuge des Erlasses der Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) gefordert wurde.
Über den Referenten
Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling ist Gründer der seit dem 01.01.2025 bestehenden Prof. Dettling Rechtskanzlei in Stuttgart. Er berät und vertritt seit über 30 Jahren Unternehmen im Gesundheitsrecht (Pharmarecht, Krankenhausrecht, Arztrecht) einschließlich zugehörigem Digitalrecht und leitete bis 2024 das Life Science Law Team der Ernst & Young Law GmbH, Stuttgart. Seit 2019 ist er Honorarprofessor an der Universität Hohenheim mit Vorlesungen zum Gesundheitswirtschaftsrecht sowie KI-Recht und Digital-Recht. Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling ist Autor zahlreicher Publikationen zum Gesundheitsrecht und zum Recht der Künstlichen Intelligenz sowie Mitherausgeber von Kommentaren zum Arzneimittelrecht und Krankenhausrecht.
Teilnehmen
Die Veranstaltung wird in Raum 1501.201 und online über Webex stattfinden. Eine Teilnahme ist über diesen Link möglich.
Date
13. Jan. 202616:00 - 18:00
Location
Building: 1501Room: 201
Königsworther Platz 1
30167 Hannover