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Digitale Finanzmärkte, analoges Recht?
12 Jan
12. Jan. 2021 | 18:00 - 20:00
Ringvorlesung "Automatisierte Systeme"

Digitale Finanzmärkte, analoges Recht?

Das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS), der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) und der Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht (Prof. Dr. Oppermann) laden am 12. Januar 2021 um 18.00 Uhr zur nächsten Veranstaltung der gemeinsamen Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ ein. Als Referent konnte Herr PD Dr. Andreas Dieckmann gewonnen werden, der zum Thema „Digitale Finanzmärkte, analoges Recht? – zur digitalen Transformation des Kapitalmarktrechts“ referieren wird.

Die Veranstaltung findet über das Konferentool WebEx statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, über folgenden Link teilzunehmen: www.jura.uni-hannover.de/rifas-automatisierte-systeme

Über den Vortrag 

Der Handel auf den Finanzmärkten findet heutzutage vollelektronisch statt. Kauf- und Verkaufsaufträge, die sog. Orders, werden online erteilt, in zentralen Computersystemen einander gegenübergestellt und bei ihrer Überstimmung vollautomatisch zusammengeführt. Gegenstand dieser Kaufverträge sind in aller Regel jedoch Wertpapiere, die nach deutschem Zivilrecht, bis auf wenige Ausnahmen, immer noch zwingend in Urkunden verbrieft sein müssen. Als realkörperliche Gegenstände müssen sie daher sachenrechtlich übereignet und zu diesem Zweck an sich tatsächlich übergeben werden. Der digitale Handel auf den Finanzmärkten kollidiert auf diese Weise mit einem Recht, das weiterhin einer analogen Weltsicht verhaftet ist. Abhilfe scheint nun endlich der jüngst verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren aus August 2019 zu schaffen. Wenn auch zunächst begrenzt auf Schuldverschreibungen, so eröffnet der Gesetzentwurf den Emittenten doch erstmals die Möglichkeit, auf der Grundlage von Blockchain-Technologien Wertpapiere ausschließlich elektronisch zu begeben. Dadurch kann der Handel in Wertpapieren schnell, zuverlässig und rechtssicher abgewickelt werden. Der Vortrag beleuchtet daher zum einen die Chancen, die Transaktionen mit Blockchain basierten Wertpapieren angesichts deren Fälschungssicherheit bieten, zum anderen aber auch die denkbaren Risiken für die Anleger. Während klassischerweise vor allem Anlageberater und Anlagevermittler als Informationsintermediäre und Gatekeeper für das Anlegerpublikum fungieren und so die Anleger im Idealfall von für sie nachteiligen Investments abhalten, fällt durch den Einsatz von Blockchain-Technologien die Notwendigkeit weg, zwischen Käufer und Verkäufer einen Intermediär dazwischen zu schalten.

Über den Referenten

PD Dr. Andreas Dieckmann studierte Rechtswissenschaften in Hannover. Sein Referendariat absolvierte er am OLG Celle und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 2007 promovierte er zu der allgemein-zivilrechtlichen Themenstellung “Der Nacherfüllungsanspruch – Beleg für einen Systemwechsel im Schuldrecht von der Stück- zur Gattungsschuld”. Im Anschluss an die Promotion war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat a.Z. an der Universität Hannover und dort am Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht bei Frau Prof. Dr. Petra Buck-Heeb tätig. 2019 habilitierte er sich mit einer Arbeit im Gesellschaftsrecht zu „Gesamthand und juristische Person“. Nach Vertretungen an den Universitäten Hannover, Lüneburg und Bremen ist er gegenwärtig Vertretungsprofessor für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg.

Aktuelle Publikationen (Auswahl):

  • § 8. Zuverlässigkeit des Anlageberaters gemäß § 87 WpHG – was gilt für den Algorithmus?, in: Linardatos, Dimitrios (Hrsg.), Rechtshandbuch Robo Advice. Automatisierte Finanz- und Versicherungsdienste, München 2020, S. 206-223.
  • Haftung bei Prospektverwendung – Zum Verhältnis von Prospekthaftung und Anlagevermittler-/ Anlageberaterhaftung, in: BKR 2020, S. 425-431 (zus. m. P. Buck-Heeb).
  • Grundlagen der Prospekthaftung, in: ZHR 184 (2020), S. 646-685 (zus. m. P. Buck-Heeb).
  • Die Fahrerhaftung nach § 18 Abs. 1 StVG bei (teil-)automatisiertem Fahren, in: NZV 2019, S. 113-119 (zus. m. P. Buck-Heeb).
  • Zivilrechtliche Haftung von Halter und Fahrer bei Einsatz (teil-)automatisierter Fahrfunktionen, in: Oppermann, Bernd H./Stender-Vorwachs, Jutta (Hrsg.), Autonomes Fahren. Rechtsfolgen, Rechtsprobleme, technische Grundlagen, 2. Auflage, München 2019, S. 141-176 (zus. m. P. Buck-Heeb).

 

Date

12. Jan. 2021
18:00 - 20:00

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