Studentenfutter mit den Strafverteidigern von Beate Zschäpe
Welchen Einfluss kann juristische Arbeit auf unsere Gesellschaft haben? Welchen Herausforderungen müssen wir uns stellen? Fragen wie diese kann kein Lehrbuch, sondern nur ein Blick in die Praxis beantworten.
Die Frage nach Recht und Gerechtigkeit ist nicht einfach zu beantworten. Unser Grundgesetz sichert jedem ein faires Gerichtsverfahren und Recht auf richterliches Gehör zu. Aber was bedeutet das im Einzelfall? Was hat das mit dem Rechtsstaat zu tun? Und wie oder warum verteidigt man eine Person im Strafverfahren?
Der NSU-Prozess war wohl das aufsehenerregendste Gerichtsverfahren der letzten Jahre. Viel wurde über die Straftaten des rechtsradikalen Netzwerks diskutiert. Immer wieder stellte sich die Frage nach der Schuld der Angeklagten Beate Zschäpe. Doch auch ihre Strafverteidiger*in standen im Licht der Öffentlichkeit! Wer vertrat Beate Zschäpe vor Gericht? Und warum nimmt man ein solches Mandat an? Beim studentenfutter. werden zwei der Strafverteidiger*in Zschäpes – Wolfgang Heer und Anja Sturm – einen Einblick in ihre Arbeit im Rahmen des NSU-Prozesses geben und sich anschließend bei einer Podiumsdiskussion Euren Fragen stellen.
Moderiert wird der Abend von Rechtsanwalt Sven Hasenstab.
Die Referenten
Wolfgang Heer und Anja Sturm waren von 2011 bis 2018 als Pflichtverteidiger*in Beate Zschäpes am NSU-Prozess beteiligt.
Heer verteidigte Zschäpe seit Beginn des Ermittlungsverfahrens, Sturm kam Mitte 2012 zunächst als Wahlverteidigerin hinzu und setzte ihre Mitwirkung auch fort, als die Bundesanwaltschaft im November 2012 einen von Heer zwecks Komplexität des Verfahrens angeregten Antrag auf zwei weitere Pflichtverteidiger abgelehnt hatte. Im Dezember 2012 wurde Sturm zur weiteren Pflichtverteidigerin bestellt.
Wolfgang Heer und Anja Sturm sind als selbstständige Rechtsanwälte in Köln tätig.
Date
14. Jan. 202019:30 - 21:00
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Institut für Prozess und AnwaltsrechtLocation
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