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"Affirmation des Fremdbesitzverbots an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften" - DStR 2026, S. 1763 ff.

"Affirmation des Fremdbesitzverbots an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften" - DStR 2026, S. 1763 ff.

Die aktuelle Ausgabe der Deutschen Steuerrecht (DStR) enthält einen Beitrag von Herrn Professor Dr. Christian Wolf und Hannah Hölzen mit dem Titel: "Affirmation des Fremdbesitzverbots an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften."

"Affirmation des Fremdbesitzverbots an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften" unter dieser Überschrift haben sich Professor Dr. Christian Wolf und Hannah Hölzen mit den Auswirkungen des Neunten Gesetz zur Änderung des StBerG (BGBl. 2026 I Nr. 197.) auf die Kapitalbindungsvorschriften befasst. Der Aufsatz ist in der DStR (Heft 31, S. 1763 ff.) erschienen. Durch die Neufassung von § 55a Abs. 1 S. 3 StBerG ist klarstellt, dass bei mehrstöckigen Gesellschaftskonstrukten die Gesellschaften auf jeder Ebene die Anforderungen erfüllen müssen, die auch an steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften gestellt werden. Eine Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist somit nicht möglich. Die Neuregelung fügt sich widerspruchsfrei in die historische Entwicklung des Fremdbesitzverbots ein und ist mit unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Dienstleistungs-RL und der Rechtsprechung des EuGH in der Rs. Halmer, vereinbar. Für bereits anerkannte Berufsausübungsgesellschaften bedeutet die Klarstellung zwar keinen unmittelbaren Anerkennungsverlust, wohl aber die Pflicht, rechtswidrige Beteiligungsstrukturen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.