Hintergrund des Editorials ist der am 24. Januar stattfindende Tag des verfolgten Anwalts sowie das am 26. Januar 2026 von Deutschland unterzeichnete Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs. Dabei stellt Professor Dr. Wolf fest: "Ein Rechtsstaat funktioniert ohne freie und starke Anwaltschaft nicht."
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