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Newsletterausgabe #2 vom 1. Juni 2020

Herzlich willkommen zum zweiten Newsletter der Juristischen Fakultät Hannover! In dieser Ausgabe freuen wir uns über ein Editorial von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. Außerdem haben wir die Neuigkeiten der vergangenen 14 Tage, einen Veranstaltungsrückblick und einige anstehende Veranstaltungstermine zusammengetragen. Zu guter Letzt finden Sie im Anschluss einen kleinen Überblick über aktuelle, potenziell examensrelevante Rechtsprechung. Wir wünschen eine gewinnbringende Lektüre. — Das Web-Team der Juristischen Fakultät Hannover

Ist das Schule oder kann das weg?

Liebe Studierende,
liebe Mitglieder der Fakultät,  

die pandemische Ausbreitung des Corona-Virus stellt nicht nur die Lehre und das Lernen an den Universitäten vor erhebliche Herausforderungen, sondern wirft auch in der Forschung jede Menge spannender, neuer Rechtsprobleme auf, mit denen sich die Professorinnen und Professoren der Juristischen Fakultät beschäftigen.

Ein Bereich, in dem die Corona-Pandemie das Recht herausfordert, ist die Schule. Waren bislang Schule, Schulpflicht und Präsenzunterricht im Schulgebäude tatsächlich und rechtlich untrennbar miteinander verbunden, hat Corona die Schule im herkömmlichen Sinne pulverisiert. Seit im März 2020 nahezu sämtliche öffentlichen und privaten Schulen in Deutschland auf Anordnung der Länder geschlossen wurden, finden Lehre und Lernen zu Hause unter Anleitung der LehrerInnen und Eltern, durch Fernunterricht oder – seit kurzem – durch eine Mischung aus Präsenz- und Fernlehre statt. Die Bandbreite der neuen Lehr- und Lernformen reicht vom postalischen Versand des Unterrichtsstoffs an die Elternhäuser über Telefonkonferenzen zwischen Lehrer- und Schülerschaft bis hin zum Digitalunterricht mit virtuellen Klassenzimmern, Meetingräumen und Lernplattformen.

Die dadurch aufgeworfenen Rechtsfragen sind vielfältig. Im Zentrum steht, ob die neuen Lehr- und Lernformen wie insbesondere Digitalunterricht überhaupt Schule im Rechtssinne sind. Von der Antwort hängt ab, ob mit Digitalunterricht der Staat seine Beschulungspflicht und die SchülerInnen ihre Schulpflicht erfüllen; ob der während der Corona-Krise vermittelte Unterrichtsstoff Gegenstand von Prüfungen sein darf, zumal, wenn sie versetzungs- und abschlussrelevant sind; wer für die mit Digitalunterricht verbundenen Kosten aufkommt, die Eltern, Kommunen und privaten Schulträgern entstehen; und ob digitaler Unterricht auch nach der Corona-Krise beibehalten werden darf oder eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht erfolgen muss.

Bislang galt als Schule im Rechtssinne nur die Unterweisung eines größeren Personenkreises in einer Mehrzahl allgemein- oder berufsbildender Fächer durch Lehrkräfte an fester Stätte. Homeschooling und Fernunterricht ohne gemeinsamen Unterricht für die Schüler­­Innen unter dem Dach der Schule waren nicht Schule. Nicht nur um Krisen wie Corona meistern zu können, sondern auch, um im 21. Jahrhundert anzukommen, muss man das neu denken. Vor dem Hintergrund der Ziele des Schulauftrags des Staates, der Kindern die für die Ausbildung, das Studium und den Beruf notwendige Bildung und Erziehung vermitteln soll, kann es für den Schulbegriff auf Unterricht an fester Stätte ebenso wenig ankommen wie darauf, ob stets sämtliche SchülerInnen gemeinsam unterrichtet werden. Jedenfalls dann, wenn SchülerInnen in einem virtuellen Klassenraum zusammenkommen und miteinander kommunizieren können und die Lehrkraft ihre Bildungs- und Erziehungsaufgabe gegenüber allen Schülern und Schülerinnen erfüllen kann, ist Digitalunterricht Schule.

Doch selbst wenn Digitalunterricht Schule ist, hat die Corona-Krise jetzt schon dazu geführt, dass sich die hierzulande ohnehin gravierende Bildungsungleichheit zulasten sozial benachteiligter Kinder weiter verstärkt. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, ob die während der Corona-Krise begrenzten Kapazitäten in den Schulen primär sozial benachteiligten, leistungsschwachen Kindern zugutekommen sollen; oder ob der Staat wenigstens verpflichtet ist, diese Kinder mit der für Digitalunterricht notwendigen technischen Ausstattung und Anleitung zu versorgen. Digitaler Schule mit Schulpflicht dürfte die Verpflichtung des Staates korrespondieren, die digitale Infrastruktur für den Zugang zur digitalen Schule zu gewährleisten. Und weiter: Ist es für einige oder alle Schulkinder sinnvoll und zulässig, den Unterricht in den nächsten Monaten auf die Hauptfächer zu konzentrieren und Nebenfächer zurückzustellen? Oder dürfen die Länder die Sommer- oder Herbstferien verkürzen, um entgangenen Lernstoff aufzuholen und Bildungslücken zu verhindern? Und dürfen sie das für alle SchülerInnen anordnen oder nur bezogen und beschränkt auf SchülerInnen mit Förderbedarf? Und wie steht es eigentlich um die LehrerInnen – können auch sie bei Defiziten im Umgang mit Technik zum „digitalen Fitnesstraining“, also zur Fortbildung, in Ferienzeiten verpflichtet werden? Gibt es eigentlich ein „Recht auf Ferien“ bzw. ein „Recht auf Urlaub“, wie es in den Verfassungen mancher Bundesländer steht, und was bedeutet das? Nicht zuletzt drängen Fragen des Datenschutzes, wenn durch Digitalunterricht jedermann Einblick in die häuslichen Verhältnisse der SchülerInnen bekommt und personenbezogene Daten munter via Internet zwischen Schule und Elternhaus kursieren.

All diese und viele weitere Fragen werden uns noch lange in Schach halten. Sie sollten aber nicht nur als Problem begriffen werden, sondern auch als Chance, Schule ein Stück weit neu denken und in Zukunft besser für Krisen gewappnet zu sein.

Bleiben Sie munter und gesund!

Ihre Frauke Brosius-Gersdorf

 


Neuigkeiten

Einladung zum Mündlichen Examenstraining

Im Rahmen des HannES-Programms findet auch im Sommersemester 2020 das Mündliche Examenstraining statt. Ziel der Veranstaltung ist es, die Studierenden in einer simulierten mündlichen Examensprüfung auf die mündliche Prüfung in der Ersten Juristischen Prüfung vorzubereiten. Weiterlesen...

Abschluss- und Zusatzprüfungen im Sommersemester 2020

Die Prüfungsleitungen im Sommersemester 2020 werden als Kurzarbeiten angeboten. Bitte beachten Sie die Hinweise in der jeweiligen Veranstaltung bei Stud.IP zu den formalen Vorgaben der einzelnen Prüfungsleistungen!

Einen Überblick über die bereits feststehenden Termine sowie Hinweise dazu, was Sie für das Bestehen der Zwischenprüfung leisten müssen, finden Sie hier. Die Termine werden sukzessive ergänzt.

Legal Clinic bietet Online-Beratungen an

Die Legal Clinic nimmt ihre Arbeit als studentische Rechtsberatung wieder auf. Dabei wird die Beratung nun online angeboten. Es wird darum gebeten, für die Terminvereinbarung per Mail Kontakt aufzunehmen. Zu den Kontaktdaten sowie weiteren Informationen über die Legal Clinic gelangen Sie hier.

Contine wieder geöffnet – Studierende erhalten 30% Rabatt

Die Contine hat seit Montag, 18. Mai 2020, ihre Türen geöffnet. Montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr gibt es belegte Brötchen, Flagueline, gefülltes Fladenbrot, Muffins, Süßwaren, Kaffee und Co. zum Mitnehmen.

Studierende bekommen 30% Rabatt auf alles gegenüber dem normalen Preis! Weitere Informationen finden Sie hier.

Digitales und analoges Sportangebot: Hochschulsport nimmt den Betrieb wieder auf

Das Zentrum für Hochschulsport hat seit dem 18. Mai 2020 unter Auflagen seinen SportCAMPUS geöffnet und bietet somit einen behutsamen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb. Die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler der Anlagen hat hierbei höchste Priorität. Dementsprechend wird das Sporttreiben nur unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften und unter Einhaltung von Verhaltensregeln ermöglicht. Weiterlesen...

Weitere Neuigkeiten

Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.

 


Rückblick

PD Dr. Alexander Thiele bei "Zeitgeist online" zu Demokratie und Grundrechte in der Corona-Krise

Am 15. Mai 2020 fand – bedingt durch COVID-19 – zum ersten Mal eine Ausgabe der Veranstaltungsreihe Zeitgeist des studentischen Vereins InterAct Law e.V. als Online-Veranstaltung statt. 

Die äußeren Umstände spiegelten sich im Inhalt der Veranstaltung wider: „Demokratie und Grundrechte in der Corona-Krise“. InterAct Law wollte auf diese Weise einen Beitrag zu der – gerade in diesen Zeiten wichtigen – Förderung des juristischen Diskurses leisten. Weiterlesen...

 


Anstehende Veranstaltungen

Einen Überblick über alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier

 


Aktuelle Rechtsprechung

Zur Vorbereitung auf das Examen bietet die Juristische Fakultät mit JurOnlineRep eine Datenbank zur Übersicht über die aktuellste Rechtsprechung mit Examensrelevanz.

Ein paar der jüngsten Entscheidungen finden Sie im folgenden:

  • BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19
    Erstes BGH-Urteil im „Abgasskandal“: Der Einbau einer sog. Abschalteinrichtung in ein KFZ begründet einen Schadensersatzanspruch des Kunden aus § 826 BGB.

 


Kontakt

Bei Fragen und Anregungen rund um den Newsletter sowie den Web-Auftritt der Fakultät wenden Sie sich gerne an die Web-Redaktion unter folgender Mail Adresse: web-team@jura.uni-hannover.de

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der Juristischen Fakultät an der
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Tel: +49 511 762 - 8104
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Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät:

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