Neukommentierung des § 64 StGB im BeckOK BtMG

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Für die aktuelle 29. Edition des Beck’schen Online-Kommentars (BeckOK) BtMG, Stand 15.12.2025, wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB als bedeutende Sanktionsnorm im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelstrafrecht neu in den Kanon der dort kommentierten Vorschriften aufgenommen.

Eine Aufgabe, die Prof. Dr. Tobias Kulhanek, RiLG a. D., als Lehrstuhlinhaber für das Sanktionenrecht und langjähriges Mitglied einer großen Strafkammer für Betäubungsmittelstrafsachen gerne übernommen hat. Die Neukommentierung ist hierbei auf die Besonderheiten des BeckOK als fortlaufend aktualisiertes, rechtsprechungsorientiertes Arbeitsmittel zugeschnitten und bereitet die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in systematischer wie praxisnaher Weise auf. Im Mittelpunkt der insgesamt 73 Randnummern stehen die dogmatischen Voraussetzungen des § 64 StGB sowie die praktischen Konsequenzen der jüngeren Reformgesetzgebung und der Rechtsprechung.

Verfasst von LT