Zum Februar 2026 wurde Prof. Dr. Tobias Kulhanek von der Leibniz Universität Hannover als weiterer Of Counsel bei Knauer& – Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB berufen. Mit Standorten in München, Berlin, Frankfurt und Stuttgart verteidigt und berät die Kanzlei Knauer& Unternehmen, Manager, Gremien und Privatpersonen in komplexen Verfahren und strafrechtlichen Krisen. Sie hat ihren Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, national und international. Gerade ihr Namensgeber RA Prof. Dr. Christoph Knauer, u. a. Mitherausgeber des MüKo-StPO, Schriftleiter der NStZ, Vizepräsident der RAK München und Honorarprofessor an der LMU, zählt dabei seit vielen Jahren zu den Koryphäen des Wirtschaftsstrafrechts und Strafprozessrechts, namentlich des Revisionsrechts.
Prof. Kulhanek: „Ich freue mich auf die Gelegenheit der Zusammenarbeit mit einer so renommierten, versierten und spezialisierten Kanzlei. Das bereichert den persönlichen Erfahrungs- und Wissensschatz ungemein und ermöglicht gleichzeitig ein Einbringen der eigenen juristischen Arbeit aus der Universität in die strafrechtliche Praxis. Durch diesen Austausch profitieren daher nicht zuletzt auch die Studentinnen und Studenten hier an der LUH, was mich noch einmal besonders freut.“
White-Collar Crime (= gehobene Wirtschaftskriminalität) und Compliance (= Rechtstreue und Regeleinhaltung im Unternehmenskontext) sind schon lange etablierte, ebenso spannende wie wachsende Felder der strafrechtlichen Forschung und Betätigung. Ihre Anforderungen werden zunehmend komplexer. Insofern lässt sich aber insbesondere das Risiko von Untreuevorwürfen typischerweise durch eine strafrechtlich geprägte Begutachtung zum Vorliegen der Voraussetzungen der sog. „Business Judgment Rule“ (vgl. etwa § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) einhegen. Auch die Frage von Tatsachen- und Verbotsirrtümern der §§ 16, 17 StGB spielt bei normativ geprägten Tatbestandsmerkmalen und Blanketttatbeständen, wie man sie im Wirtschaftsstrafrecht zahlreich findet, eine bedeutende Rolle. In einem Team von starken Of Counsel wird Prof. Dr. Kulhanek unter anderem hier seine Expertise aus Praxis und Wissenschaft einbringen; er ist dabei nicht als Rechtsanwalt tätig.