Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht freut sich, am 19. und 20. Januar 2026 VRiLG Dr. Markus Bader in Hannover begrüßen zu dürfen. Herr Dr. Bader, Vorsitzender einer der beiden Schwurgerichtskammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth und Autor u. a. im Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, wird spannende Einblicke sowohl dogmatischer als auch praktischer Natur geben. In der Vorlesung Strafprozessrecht I am 19.01.2026 spricht er zu den Aufgaben eines Vorsitzenden in der strafprozessualen Hauptverhandlung. Am 20.01.2026 folgt dann im Rahmen der Sanktionenrechtsvorlesung sein Vortrag zur „Lebenslangen Freiheitsstrafe“.
Prof. Dr. Tobias Kulhanek: „Die lebenslange Freiheitsstrafe ist keine beliebige Sanktion, sondern die schwerste Strafe, die unser StGB vorsieht. Die zugrunde liegenden Strafverfahren sind ebenso wie die vorangegangenen Straftaten von herausgehobener Bedeutung für den Rechtsfrieden in sämtlichen Betrachtungswinkeln. Daher freue ich mich sehr, dass wir für unsere Studierenden mit VRiLG Dr. Bader einen langjährigen und versierten Experten für dieses Thema gewinnen konnten.“
Wir laden alle Studierenden des Fachbereichs herzlich ein, an diesem besonderen Vortrag teilzunehmen.