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Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen: Rückblick auf die 19. Sitzung des Leibniz Forum Arbeitsrecht

Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen: Rückblick auf die 19. Sitzung des Leibniz Forum Arbeitsrecht

Dr. Ursula Rinck hält ihren Vortrag Dr. Ursula Rinck hält ihren Vortrag Dr. Ursula Rinck hält ihren Vortrag
© Juristische Fakultät Hannover
Teilnehmende hören dem Vortrag zu Teilnehmende hören dem Vortrag zu Teilnehmende hören dem Vortrag zu
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Am 5. März 2026 folgten über 70 Interessierte aus der arbeitsrechtlichen Praxis und Wissenschaft sowie der Studierendenschaft der Einladung zum Leibniz Forum Arbeitsrecht an der Leibniz Universität Hannover.

Das Leibniz Forum Arbeitsrecht wird von den Lehrstühlen von Prof. Dr. Roland Schwarze und Prof. Dr. Felipe Temming in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Region Niedersachsen-Mitte und den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN) ausgerichtet. Es richtet sich an die betriebliche und forensische Praxis und findet in der Regel zweimal im Jahr statt.

Für den Vortrag konnte dieses Mal Frau Dr. Ursula Rinck, Richterin am Bundesarbeitsgericht, gewonnen werden. Sie referierte zur „Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen“.

Im ersten Teil des Vortrags stellte Frau Dr. Rinck die grundlegenden Strukturen sowie die in letzter Zeit diskutierten Rechtsfragen der Beteiligung des Betriebsrats bei der Einstellung und Versetzung dar. Die Darstellung erfolgte anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und berücksichtigte insbesondere Fragen der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Unterrichtung sowie der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats. Auch die Besonderheiten bei den zunehmend auftretenden und die Gerichte beschäftigenden Matrixstrukturen wurden thematisiert.

Im zweiten Teil wandte sich Frau Dr. Rinck der Beteiligung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen zu. Der Betriebsrat kann nach dem Betriebsverfassungsgesetz durch sein Mitbeurteilungsrecht Einfluss auf die Festsetzung der maßgeblichen Lohn- oder Gehaltsgruppe nehmen. Frau Dr. Rinck vermittelte auch hier die komplexen praxisrelevanten Problemstellungen sowie Lösungsansätze des Bundesarbeitsgerichts klar, verständlich und auf das Wesentliche reduziert, sodass die Ausführungen auch für Teilnehmende ohne praktische Erfahrungen bei der Ein- und Umgruppierung in betriebliche Vergütungsordnungen sehr gut nachvollziehbar waren.

Während des gesamten Vortrags bestand die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Gedanken zu äußern. Insbesondere die prozessualen Möglichkeiten und Grenzen aus Perspektive des Arbeitgebers, des Betriebsrats, aber auch des Gerichts fanden großen Anklang und führten zu einer regen Beteiligung der Teilnehmenden.

Im Anschluss an den Vortrag bestand die Gelegenheit zum weiteren Austausch sowie zu individuellen Fragen an die Referentin bei einem kleinen Imbiss und Getränken.

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Verfasst von LG