Die Veranstaltungsreihe „Hannoveraner Forum Unternehmensrecht“ wird vom Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (Prof. Dr. Petra Buck-Heeb) bzw. der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht an der Leibniz Universität Hannover gemeinsam mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN) sowie nunmehr auch dem Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) ausgerichtet. Diese Veranstaltungsreihe bietet eine Möglichkeit zum Austausch von Wissenschaft und Praxis über aktuelle Themen. Gleichzeitig schafft sie die Gelegenheit für einen Austausch zwischen den Studierenden des Schwerpunktbereichs „Unternehmensrecht“ der Juristischen Fakultät und Rechtsabteilungsleitern/-leiterinnen bzw. Unternehmensjuristen/-juristinnen.
Die achte Vortragsveranstaltung in diesem Format fand am 2. Juni 2026 am Karriere Campus Hannover der Swiss Life Deutschland Holding GmbH statt. Nach der Begrüßung durch Martin Weigt (Abteilungsleiter Recht Vertrieb, Swiss Life), Prof. Dr. Petra Buck-Heeb (Leibniz Universität Hannover) und Dr. Florian Engelhardt (BUJ) folgte der Vortrag von Herrn RiOLG Thomas Lasch, LL.M. (Oberlandesgericht Celle) zum Thema „Commercial Court OLG Celle“.
Der Referent, der nicht nur Richter im 20. Zivilsenat des OLG Celle, sondern auch Richter der beiden Senate des Commercial Courts Celle ist, begann seine Ausführungen mit der Darstellung der Ausgangslage bzgl. des Instanzenzugs bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten und einer Schilderung des Wegs zu den Commercial Courts. Solche Commercial Courts sind nach der Ermöglichung durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz von 2025 bei insgesamt neun Oberlandesgerichten – u.a. auch beim OLG Celle – eingerichtet worden. Umrissen wurde sodann die Zuständigkeit der Commercial Courts für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen. Einen im Hinblick auf die Zuständigkeitsbereiche generalisierten Ansatz haben etwa die Oberlandesgerichte Celle, Hamburg und Stuttgart, wohingegen die anderen sechs Commercial Courts einen eher spezialisierten Ansatz haben, d.h. ihre Zuständigkeit auf bestimmte Sachgebiete beschränken (z.B. Versicherungsrecht, Post-M&A-Streitigkeiten usw.).
Der Commercial Court Celle verfügt über zwei Senate. Voraussetzung für einen Zugang zum Commercial Court ist zunächst entweder eine (auch stillschweigend oder mündlich mögliche) Vereinbarung der Parteien, eine rügelose Einlassung oder eine Verweisung an den Commercial Court. Eingehend behandelt wurde zudem das Verfahren und die Möglichkeit eines zweistufigen oder eines dreistufigen Instanzenzugs. Ausführlich wurden die Vorteile von Commercial Courts gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit dargestellt.
Der anschließende Vortrag von Glenn Baumgarten (Deutsche Telekom AG) mit dem Titel „Commercial Courts – Rakete oder Rohrkrepierer?“ legte anschaulich die Sichtweise der Praxis speziell im Hinblick auf die Verfahrenssprache, die Geschwindigkeit und die Frage der Zuständigkeit dar. Eingangs benannte der Referent die Entscheidungskriterien für ein Unternehmen für eine Aufnahme einer entsprechenden Klausel zum Commercial Court in bestimmte Verträge. Eingegangen wurde auch auf Punkte, die aus Sicht der Praxis derzeit (noch) als riskant anzusehen sind. Das gilt insbesondere für den Aspekt, dass als Gerichtssprache zwar Englisch festgelegt werden kann, diese aber beim BGH dann doch wieder Deutsch sein kann, auch wenn das Verfahren bislang in englischer Sprache stattgefunden hatte. Die Entscheidung darüber trifft der BGH.
Den größten Reibungsverlust sah der Vortragende allerdings bei der Frage der Zuständigkeit. Aufgrund der vielen Standorte mit unterschiedlichen Sachgebieten und zusätzlich jeweils eigenen Eingangsschwellen der Commercial Chambers fehle es an einer Zuständigkeitsklarheit. Unsicher kann damit sein, wo genau der Streit verhandelt werden muss. Das erschwert der kautelarjuristischen Praxis auch die Ausarbeitung einer Gerichtsstandsklausel. Zudem wird u.a. thematisiert, was bzgl. solcher Teile gelten soll, die nicht Commercial Court-fähig sind. Hervorgehoben wurde sodann, dass die Wahl des Gerichtsstands vom Streittyp, der Gegenpartei, der Internationalität und der Durchsetzungsstrategie abhänge, d.h. jeweils eine individuelle Entscheidung nach dem Streitportfolio und dem Vertragskontext vorzunehmen wäre.
Daran schloss sich eine lebhafte Diskussion mit den beiden Referenten unter der Moderation von Prof. Dr. Buck-Heeb an. Angesprochen wurde dabei auch die sog. Stuttgarter Musterklausel, die das OLG Stuttgart als Anregung für die Praxis erstellt hat. Diese enthält als unverbindlicher Entwurf eine mögliche Formulierung einer Zuständigkeitsklausel. Im Anschluss daran fand ein weiterer Austausch bei Snacks und Getränken statt.
Veranstaltungen für Studierende
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