Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland seit Jahren nur schleppend voran – obwohl mit dem Onlinezugangsgesetz die rechtlichen Weichen längst gestellt sind. Im Interview mit brand eins erläutert Prof. Dr. Margrit Seckelmann (Professur für Öffentliches Recht und das Recht der digitalen Gesellschaft), warum bislang nur ein Bruchteil der Behördendienstleistungen digital verfügbar ist und welche strukturellen Hürden einer echten Digitalisierung im Wege stehen.
Im Folgenden finden Sie einen kleinen Ausschnitt des Beitrags. Das gesamten Intervie können Sie hier nachlesen.
„Die Cloud müssen alle wollen“
Auf der Website des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wird uns allen große Hoffnung gemacht: „Alles soll digital möglich sein, einfach, papierlos und aus einer Hand.“ Sind die Voraussetzungen für diese schöne neue Welt denn gegeben?
Weitgehend ja. Das 2017 eingeführte und 2024 reformierte Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Digitalisierung ihrer Verwaltungsvorgänge. Umgesetzt ist es aber bisher nur in Teilen. Der Wille ist da, doch das Projekt war schlicht zu groß, um es in der vorgesehenen Zeit zu realisieren.
Offenbar viel zu groß: Im ersten Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 stand, dass bis spätestens Ende 2022 initial 575 Verwaltungsleistungen auch über digitale Portale angeboten werden müssen. Die Daten und Vorgänge sollten zudem in einem übergeordneten Verbund bundesweit online verknüpft werden. Bisher sind aber nur 115 komplett online. Und der Verbund existiert überhaupt nicht. Was funktioniert denn schon?
So einiges, das viele betrifft. Das Elterngeld zu beantragen, ist etwa eine Anwendung, die gut läuft. Das Projekt heißt ELFE und wurde ursprünglich in Bremen entwickelt. In Krankenhäusern mit Geburtenstationen können die Anträge oft sogar direkt von dort übermittelt werden. Auch beim Wohngeld gibt es durchaus Fortschritte.
Aber als der Staat während der Pandemie Hilfsgelder wie die Energiepreispauschale ausschütten wollte – unkompliziert und ohne Antrag – gingen ganze Bevölkerungsgruppen, etwa Studierende, zunächst leer aus, weil die Kontonummern der Berechtigten fehlten und auch niemand an sie rankam. Schafft das OZG hier Abhilfe?
Dafür ist ja die BundID gedacht, eine bundeseinheitliche geschützte Online-Identität, die Einwohner im Netz beantragen. Doch da wird es schon kompliziert: Um die volle Funktionalität der BundID zu erhalten, braucht man seine eID samt Ausweis-App, also die digitale Personalausweisfunktion mit der aktuellen Anwendung auf dem Smartphone. Es gibt aber auch schon leichtere Anwendungen mit Zwei-Faktor-Authentifizierung.
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