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Gemeinnützigkeit und eSport: Rückblick auf die 4. Tagung des Kompetenzzentrums eSport an der Leibniz Universität Hannover (Ke§H)

Gemeinnützigkeit und eSport: Rückblick auf die 4. Tagung des Kompetenzzentrums eSport an der Leibniz Universität Hannover (Ke§H)

© Leander Grau | Institut für Rechtsinformatik (IRI)

Am 16. April 2026 fand unter der Leitung von Prof. Dr. Margrit Seckelmann und Rechtsanwalt Dr. Andreas Woerlein die vierte Tagung des Kompetenzzentrums eSport der Leibniz Universität Hannover (Ke§H) statt.

Unter dem Titel „eSport im Wandel der Zeit – Gemeinnützigkeit! Und jetzt?“ lud das am Institut für Rechtsinformatik (IRI) ansässige Kompetenzzentrum eSport der Leibniz Universität Hannover (Ke§H) zu seiner nunmehr vierten Tagung ein. Im Mittelpunkt standen aktuelle rechtliche und praktische Fragestellungen rund um die Themen Gaming und eSport sowie die Folgen der jüngst erreichten Anerkennung des eSports als gemeinnütziger Zweck. Die gut besuchte Tagung bot Einblicke in unterschiedliche Bereiche des eSports und Gaming – sowohl aus (rechts-)wissenschaftlicher als auch aus praktischer Perspektive.

Seit seiner Gründung im Jahr 2021 durch Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M. A., und RA Dr. Andreas H. Woerlein, LL. M., widmet sich das Kompetenzzentrum rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Gaming und eSport. Ziel ist es, diese gesellschaftlich längst etablierten Phänomene (rechts-)wissenschaftlich einzuordnen und zugleich Politik, Behörden, Verbänden und weiteren Akteuren als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Die Tagung begann mit einer Begrüßung durch die beiden Gründer, die einen Überblick über die Arbeit des vergangenen Jahres gaben und zugleich auf die Entwicklung des Ke§H seit seiner Gründung zurückblickten. In ihrer Bilanz hoben sie insbesondere den personellen Zuwachs, die gewachsene Vernetzung mit Kooperationspartnern sowie die zunehmende rechtliche Relevanz des eSports hervor.

An die Begrüßung schlossen sich ein Grußworte von Martin Nolte aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung und von Tiemo Wölken, Mitglied des Europäischen Parlaments an. dem Folgten Fachvorträge von Jens Wortmann, Vizepräsident des Landessportbundes NRW e.V. und Vorsitzender der Sportjugend NRW, Lorenzo von Petersdorff, stellvertretender Geschäftsführer und Legal Counsel der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Ricarda Puschky, Consultant bei lexICT, Daniela Eraso, LL.M. vom Ke§H und Tamio Frei von der Forschungsstelle für Games-Recht der Bucerius Law School. 

Weitere Informationen über die einzelnen Vorträge erhalten Sie in einem ausführlichen auf der Website des IRI

Podiusmdiskussion

Zum Abschluss der Tagung fand ein prominent besetztes Podiumsgespräch statt, an dem Sandra Kilian vom E-Sport-Bund Deutschland (ESBD), Björn Benke vom eSport-Landesverband Niedersachsen und dem eSport Innovation Hub sowie Jens Wortmann teilnahmen. Moderiert von Andreas Woerlein diskutierten die Teilnehmenden die Gemeinnützigkeit des eSports aus verbandlicher, landespolitischer und sportpraktischer Sicht. Einigkeit herrschte darüber, dass der Gemeinnützigkeitsstatus insbesondere für die gesellschaftliche Akzeptanz des eSports von erheblicher Bedeutung ist. Sandra Kilian bezeichnete ihn als „Türöffner" und sah zugleich eine Chance, die Kluft zwischen Amateur- und Profibereich zu überbrücken. Björn Benke betonte, dass die Gemeinnützigkeit die Stellung des eSports nicht nur gesellschaftlich, sondern auch innerhalb der Sportverbände stärke. Woerlein richtete abschließend die Frage an die Runde, wie Deutschland im eSport wieder stärker an international führende Nationen anknüpfen könne. Wortmann verwies darauf, dass schon das Gesetzgebungsverfahren durch eine enge Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen geprägt gewesen sei – eine Kooperation, die nun fortgesetzt und vertieft werden müsse, um dem nationalen eSport einheitliche, stabile und dauerhaft tragfähige Strukturen zu geben.

Die Tagung verzeichnete mehr als 50 Teilnehmende und zeichnete sich durch ein thematisch vielseitiges und fachlich breit angelegtes Programm aus. Aktuelle Fragen der Gemeinnützigkeit wurden dabei mit jugendmedienschutzrechtlichen, datenschutzrechtlichen, grundrechtlichen und international-wirtschaftsrechtlichen Perspektiven verknüpft – ein eindrückliches Zeugnis dafür, wie vielschichtig und komplex die rechtliche Entwicklung des eSports inzwischen geworden ist. Neben den Vorträgen bot die Veranstaltung ausreichend Raum für Diskussion und persönlichen fachlichen Austausch. Die Tagungsreihe des Ke§H konnte damit einmal mehr mit großem Erfolg fortgeführt werden.

Bildergalerie

Eindrücke von der Veranstaltung finden Sie hier.

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Verfasst von LG