Authentische anwaltliche Beratung bereits im Studium zu lernen und zu üben, dies ist das Ziel der Legal Clinic. In der Legal Clinic können Studierende der Juristischen Fakultät Hannover nämlich unter Anleitung von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten erste Berufserfahrungen sammeln, indem sie für ratsuchende Studierende aller Fakultäten der Leibniz Universität Hannover eine kostenlose und außergerichtliche Rechtsberatung durchführen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2026 ist ein neuer Durchgang gestartet, in dem die Studierenden auf die Beratungstätigkeit vorbereitet werden. „Der diesjährige Durchgang ist mit 10 hoch motivierten Studierenden aus dem 4. bis 8. Fachsemester besetzt und ich freue mich, sie gemeinsam mit unseren Partnern RA Dr. Robert Bähr und RA Ralph Peterkes im kommenden Jahr bei ihrer Rechtsberatung fachlich begleiten zu dürfen“, berichtet Frau Prof. Dr. Bernheim-Engler, LL.M. (Berkeley), die das Projekt gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Wolf für das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) betreut.
Die Beratenden werden durch die Einführungsveranstaltung, die am 15. April 2026 stattfand, und das Streitwertseminar auf ihre Tätigkeit als Beratende vorbereitet. Vor jeder Beratung besprechen sich die zwei Beratenden mit dem betreuenden Anwalt. Dieser weist dabei nochmal auf bestimmte Skills hin, die für die Beratung wichtig sind. Außerdem wird dabei die rechtliche Ausarbeitung der Beratenden in gewisser Weise überprüft. Direkt im Anschluss findet die ca. 30–45 min. Beratung statt. Danach erhalten die Beratenden Feedback von dem begleitenden Anwalt. Die Legal Clinic lebt somit, ausgenommen von dem rechtlichen Aspekt, von dem Motto „learning by doing“. Die Skills, die in einer anwaltlichen Beratung gefordert sind, erarbeiten sich die Studierenden im Laufe der Teilnahme bei der Legal Clinic und verbessern sie dabei auch.
Die teilnehmenden Studierenden können ihre Beratungstätigkeit unter anderem für die anwaltsorientierte Juristenausbildung anrechnen lassen, um das ADVO-Zertifikat zu erwerben, welches bspw. im Rahmen des Schwerpunktbereichs 8 angeboten wird. Zudem besteht die Möglichkeit der Anerkennung als Schlüsselqualifikation im Sinne des § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG. Bei einer Teilnahme über zwei Semester kann ein Anwaltspraktikum gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. c NJAG ersetzt werden.
Über den Umfang der studentischen Rechtsberatung
Die Legal Clinic bietet eine kostenlose studentische Rechtsberatung bei zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an, deren Gegenstandswert 1000 EUR grds. nicht übersteigt. Das umfasst beispielsweise Beratungen im Bereich des Miet-, Kauf- und Arbeitsrechts sowie des Sozialrechts. Eine Beratung gegen die Leibniz Universität Hannover findet nicht statt. Darüber hinaus findet keine Beratung im Strafrecht (auch Ordnungswidrigkeiten), im Familien- und Erbrecht, in Angelegenheiten mit Streitgegenständen des BAföG, Prüfungsanfechtungen sowie Steuern statt.
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