Kürzlich hat der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät eine Änderung der Studienordnung beschlossen, welche durch das Präsidium der Leibniz Universität Hannover inzwischen genehmigt wurde. Danach ist eine Teilnahme an den Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene künftig nur noch für Studierende gestattet, die sich rechtzeitig hierzu angemeldet haben. Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt über das Prüfungsverwaltungssystem jups|online.
Eine Anmeldung zu den Klausuren ist bis eine Woche vor dem jeweiligen Termin möglich. Studierende, die unangemeldet zu den Klausuren erscheinen, dürfen nicht teilnehmen. Vor den Klausuren findet eine Einlasskontrolle statt. Bitte denken Sie deswegen daran, Ihren Studierenden- oder Personalausweis zu den Klausuren mitzubringen.
Hintergrund dieser Regelung ist die Einführung des integrierten Bachelorstudienganges, in dem es, anders als im Staatsexamensstudiengang, eine Versuchszählung gibt. Danach dürfen nicht bestandene Prüfungsleistungen (ausgenommen die Bachelorarbeit) im Bachelorstudiengang maximal drei Mal wiederholt werden. Für den Erwerb des integrierten Bachelorabschlusses kann jede Fortgeschrittenenübung also maximal viermal absolviert werden.
Was passiert, wenn ich trotz Anmeldung unentschuldigt nicht an der Klausur teilnehme?
In diesem Fall gilt § 15 Abs. 1 S. 2 der Bachelorprüfungsordnung. i.V.m. §§ 11 Abs. 5 der Studienordnung, 8 Abs. 1 S. 3 der Zwischenprüfungsordnung. Die betreffende Klausur wird als nicht bestanden gewertet.
Ich habe mich zu der Klausur angemeldet, möchte allerdings nicht teilnehmen, was nun?
Eine Abmeldung ohne besonderen Grund ist bis eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. In diesem Fall können Sie sich einfach über die Terminübersicht in jups wieder abmelden.
Sollte eine Abmeldung bereits nicht mehr möglich sein, weil die Frist abgelaufen ist, kann eine Abmeldung nur noch aus wichtigem Grund erfolgen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Lehrstuhl und schildern dort Ihren wichtigen Grund und machen ihn glaubhaft. Sollte Ihnen eine Teilnahme an der Klausur aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor. Es ist nicht erforderlich, ein amtsärztliches Attest vorzulegen.
Ich möchte an einer Übung für Fortgeschrittene unter Vorbehalt teilnehmen, kann mich aber nicht anmelden. Was nun?
Eine Anmeldung zu den Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene ist erst möglich, wenn die Zwischenprüfung in dem jeweiligen Rechtsgebiet in jups als bestanden verbucht wurde. Wenn Sie bereits auf eigenes Risiko an einer Übung für Fortgeschrittene teilnehmen möchten, obwohl Sie noch auf das Ergebnis einer Klausur oder Hausarbeit warten, wenden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums für die jeweilige Klausur an das Prüfungsamt.
Ich habe eine Übung für Fortgeschrittene bereits bestanden und möchte diese noch einmal verbessern, kann mich aber nicht anmelden. Was nun?
Eine erneute Teilnahme zur Notenverbesserung ist im Staatsexamensstudiengang grundsätzlich möglich. Aus technischen Gründen ist eine Anmeldung zu den Klausuren über jups nicht mehr möglich, wenn die Übung für Fortgeschrittene im System als bestanden verbucht wurde. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall deswegen während des Anmeldezeitraums für die jeweilige Klausur an das Prüfungsamt, damit wir Sie auf die Anmeldeliste setzten können.
Im integrierten Bachelorstudiengang ist eine erneute Teilnahme nicht möglich, da § 14 Abs. 1 S. 1 der Bachelorprüfungsordnung vorsieht, dass bestandene Prüfungsleistungen nicht wiederholt werden können. Auf Ihrer Bachelor-Leistungsübersicht werden daher nur die ersten beiden bestandenen Klausuren aufgeführt.
Ich habe meine Übung für Fortgeschrittene bestanden. Muss ich mich von den restlichen Klausuren abmelden?
Es wird darum gebeten, sich auch in diesem Fall möglichst noch von den restlichen Klausuren abzumelden. Sollten Sie nach Bestehen der Übung für Fortgeschrittene unentschuldigt nicht an einer Klausur teilnehmen, wird die Klausur ebenfalls als nicht bestanden gewertet, jedoch hat dies keine negativen Auswirkungen auf die Versuchszählung im integrierten Bachelor mehr.
Klausurtermine im Wintersemester 2026/27
Die Anmeldung zu allen Klausuren ist ab dem 01. September 2026 möglich.
KW | Datum | Rechtsgebiet | An- und Abmeldung bis |
42 | 16.10.2026 | Erste Vorlesungswoche |
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43 | 23.10.2026 | Zweite Vorlesungswoche |
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44 | 30.10.2026 | 1. Klausur StrafR | 23.10.2026 |
45 | 06.11.2026 | 1. Klausur ÖffR | 30.10.2026 |
46 | 13.11.2026 | 1. Klausur BGB | 06.11.2026 |
47 | 20.11.2026 | 2. Klausur StrafR | 13.11.2026 |
48 | 27.11.2026 | 2. Klausur ÖffR | 20.11.2026 |
49 | 04.12.2026 | 2. Klausur BGB | 27.11.2026 |
50 | 11.12.2026 | 3. Klausur StrafR | 04.12.2026 |
51 | 18.12.2026 | 3. Klausur ÖffR | 11.12.2026 |
52 | 25.12.2026 | Unterbrechung |
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53 | 01.01.2027 | Unterbrechung |
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01 | 08.01.2027 | 3. Klausur BGB | 01.01.2027 |
02 | 15.01.2027 | 4. Klausur StrafR | 08.01.2027 |
03 | 22.01.2027 | 4. Klausur ÖffR | 15.01.2027 |
04 | 29.01.2027 | 4. Klausur BGB | 22.01.2027 |
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