Am 30. Juni 2026 richtete der studentische Verein InterAct Law e.V eine Veranstaltung zum Thema „NS-Unrecht: Spuren und unsere Verantwortung heute“ aus. Trotz der sommerlichen Temperaturen fanden zahlreiche Studierende und Interessierte den Weg in den großen Hörsaal auf dem Conti-Campus, um sich mit der historischen Verantwortung der Rechtswissenschaften und ihrer Bedeutung für die Gegenwart auseinanderzusetzen.
Für die Veranstaltung konnten Dr. John Philipp Thurn (Richter am Sozialgericht Berlin und Vorstandsmitglied des Forum Justizgeschichte e.V.), Prof. Dr. Bettina Weißer (Universität zu Köln) und Prof. Dr. Kilian Wegner (Universität Halle-Wittenberg) als Referierende gewonnen werden.
Herr Dr. Thurn sprach zur Zielsetzung des Reader „Unrecht mit Recht?” des Forums Justizgeschichte e.V.. Frau Prof. Dr. Bettina Weißer referierte zum Thema „§§ 218 ff. StGB: Schwangerschaftsabbruch” und Herr Prof. Dr. Wegner zum Thema „§ 25 StGB: Taterschaft oder Teilnahme? Zur Bedeutsamkeit der Abgrenzung von strafrechtlichen Beteiligungsformen bei der Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen”. Im Anschluss an die Vorträge der Gäste fand eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Sascha Ziemann (Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht mit interdisziplinären Bezügen) statt.
Im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion stand insbesondere das vom Gesetzgeber geforderte Einstehen von JuristInnen für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Prof. Dr. Bettina Weißer betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines eigenen Wertekompasses. „Egal, was andere sagen – ich gehe erst einmal davon aus, dass das, was ich gelernt habe, richtig ist“, erklärte sie. Sie appellierte an die Zuhörenden, sich nicht beirren zu lassen, wenn grundlegende Werte durch autoritäre Kräfte, die rechtliche trojanische Pferde einsetzen, unterwandert werden.
Prof. Dr. Kilian Wegner hob die Bedeutung einer kritischen Auseinandersetzung mit den Spannungen und Konflikten hervor, die sich bereits im Rahmen der juristischen Lehre ergeben können. Entscheidend sei, bei Studierenden ein entsprechendes Problembewusstsein zu schaffen. Als Beispiel verwies er auf die Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Mord und Totschlag und dessen historischen Bezügen zur NS-Tätertypenlehre.
Eine Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht müsse dabei mehr leisten als die Vermittlung einzelner Biographien. Vielmehr müsse verstanden werden, auf welche Weise das Recht zur Abschaffung des Rechtsstaats zweckentfremdet werden konnte.
Die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht ist gem. § 5a Abs. 2 S. 3 letzter Hs. Alt. 1 des Deutschen Richtergesetz (DRiG) Teil der juristischen Ausbildung. Der studentische Verein will mit Veranstaltungen dieser Art dazu seinen Beitrag leisten. Die Fakultät freut sich über das Engagement der Mitglieder des Vereins zu diesem wichtigen Themengebiet.
Über InterAct Law e.V.
InterAct Law e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der von engagierten Studierenden der Juristischen Fakultät gegründet wurde und unterschiedliche Veranstaltungsformate organisiert.
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