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Pflichtpraktika im Jurastudium: Vorgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG geändert

Pflichtpraktika im Jurastudium: Vorgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG geändert

© Finn Winkler | Juristische Fakultät Hannover

Am 7. Mai 2026 ist das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026, S. 1) in Kraft getreten. Darin wurden unter anderem die Vorgaben für die praktischen Studienzeiten nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG geändert.

Künftig werden praktische Studienzeiten nachzuweisen sein, die statt der bisher ausreichenden vier Wochen nunmehr einen Monat dauern. Die Änderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG wirken sich auf die praktischen Studienzeiten aus, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung am 7. Mai 2026 noch nicht angetreten waren.

Konkret bedeutet dies, dass Praktika, die ab dem 7. Mai 2026 angetreten werden, jeweils einen Zeitraum von einem Monat umfassen müssen. Vierwöchige Praktika, die bis einschließlich zum 6. Mai 2026 bereits vollständig abgeschlossen wurden, werden weiterhin im Rahmen der Zulassung zur Pflichtfachprüfung anerkannt. Ebenfalls anerkannt werden vierwöchige Praktika, die vor dem 7. Mai 2026 bereits angetreten, aber erst nach dem 6. Mai 2026 abgeschlossen wurden.

Praktika gehören zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen), die Sie rechtzeitig vor der Anmeldung erbringen müssen.

Weitere Änderungen 

Ein Einzelpraktikum nach § 4 Abs. 1 Nr. 2a NJAG kann nun neben dem Amtsgericht auch bei einem Landgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht oder einer Staatsanwaltschaft abgeleistet werden.

Nähere Informationen zu der neusten Änderung können Sie über den folgenden Link auf der Website des Niedersächsischen Justizministeriums abrufen.

Fragen zu den Vorgaben der Pflichtpraktika richten Sie bitte an das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) zu richten. Alle Kontaktdaten finden Sie hier

Praktische Erfahrungen im Studium

Die Juristische Fakultät bietet Ihnen durch vielfältige Angebote wie Moot Courts oder den Law Clinics die Möglichkeit, bereits im Studium erste praktische Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln sowie nützliche Kontakte zu knüpfen. Einige dieser Angebote können nach erfolgreicher Teilnahme u.a. als Pflichtpraktikum angerechnet werden. Mehr erfahren Sie hier

Verfasst von MMM