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Auch im Wintersemester 2020/21: Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Überbrückungshilfe für Studierende

Auch im Wintersemester 2020/21: Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Überbrückungshilfe für Studierende

© Markus Spiske | unsplash.com

Auch im Wintersemester 2020/2021 können Studierende in pandemiebedingten Notlagen eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlungsbedürftigen Zuschusses beim Studentenwerk beantragen.

Was ist die Überbrückungshilfe für Studierende?

Die Überbrückungshilfe ist eine Unterstützungsleistung des BMBF für Studierende, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind. Gewährt wird – je nach nachgewiesener Bedürftigkeit – ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, in Höhe von bis zu € 500,- pro Monat. Der Zuschuss wird ausschließlich für die Monate Juni, Juli und August gewährt. Für jeden Monat muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf die Überbrückungshilfe?

Anspruch haben alle Studierenden, die in eine pandemiebedingte finanzielle Notlage geraten sind, wobei insbesondere an Studierende gedacht ist, die auf Grund der COVID-19-Pandemie ihren Studentenjob verloren haben. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt anhand des Kontostandes: Wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung mehr als € 500,- auf dem Konto hat, hat keinen Anspruch auf die Überbrückungshilfe.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden.

Die Prüfung des Antrags erfolgt durch das Studentenwerk Hannover. 

Weitere Informationen:

Weiterführende Infos gibt es hier:

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