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Präsenzbetrieb im Wintersemester 2021/22 mit 3G-Regel (aktualisiert am 30.11.)

Präsenzbetrieb im Wintersemester 2021/22 mit 3G-Regel (aktualisiert am 30.11.)

© engin akyurt | unsplash.com

Die Lehre an der Leibniz Universität Hannover (LUH) wird im Wintersemester wieder in Präsenz stattfinden. Um die Gesundheit aller Angehörigen der Universität zu schützen, gilt ab 1. Oktober 2021 für alle Personen, welche die Uni-Gebäude betreten, die 3G-Regel.

Das bedeutet, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt haben.

Als Testnachweis gilt ausschließlich eine Testung bei Hausarzt/Hausärztin oder einem Testzentrum. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). Ein Test zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend.

Zum Nachweis der Impfung wird ein Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung benötigt. Ausführliche Informationen erhalten Sie im zentralen Corona-FAQ der LUH unter Punkt 1.3.

Es gilt der Genesenennachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.

Das Betreten der Gebäude der LUH ohne Legitimation über negatives, offizielles Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis gilt als Hausfriedensbruch und wird strafrechtlich verfolgt.

Ausgabe von Zugangsbändchen

Um die 3G-Regel im Studienbetrieb praktikabel zu machen, können geimpfte und genesene Studierende und Beschäftigte ab dem 4. Oktober 2021 beim ServiceCenter im Lichthof des Hauptgebäudes und auf dem Conti-Campus (genaue Angabe folgen) ein farbiges LUH-Zugangsband (Festival-Kontrollband) erhalten, das dauerhaft am Handgelenk getragen werden und ggf. auch erneuert werden kann. Bei der Erneuerung des LUH-Einlassbands ist das alte Band mitzubringen und abzugeben.

Ein Impfausweis oder ein Genesenennachweis, jeweils in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis, ist dabei vorzuhalten. Weiterführende Sie im zentralen FAQ der LUH unter Punkt 1.5.1.

Maskenpflicht (aktualisiert am 30.11.)

In allen Gebäuden der LUH gilt auf allen Verkehrsflächen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch wenn 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Infolge der zum 1.12.2021 geltenden Warnstufe 2 sind FFP2-Masken oder Masken eines gleichwertigen Schutzniveaus (z.B. KN 95) empfohlen.

In Lehrveranstaltungen und Prüfungen muss auch dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand gewährleistet ist.  

Da die 3G-Regel gilt, kann am Arbeitsplatz grds. auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Sofern der Abstand zu anderen Personen unter 1,5 Meter liegt, muss jedoch weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie an der Fakultät erhalten Sie hier.  

Weitere Informationen zu Einschränkungen und Anpassungen auf Grund der COVID-19-Pandemie finden Sie im zentralen Corona-FAQ der LUH.

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