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Hinweise zur Verhaltensweise in Präsenzveranstaltungen sowie auf dem Campus (aktualisiert am 08.01.)

Hinweise zur Verhaltensweise in Präsenzveranstaltungen sowie auf dem Campus (aktualisiert am 08.01.)

© Jakob Richter | Juristische Fakultät Hannover

Mit Beginn des Wintersemesters 2021/22 ist die Leibniz Universität Hannover in den Präsenzbetrieb zurückgekehrt. Damit Lehrveranstaltungen für alle Studierenden und Dozierenden trotz fortdauernder COVID-19-Pandemie sicher durchgeführt werden können, gelten für Lehrveranstaltungen an der LUH eine Reihe von Verhaltensregeln, die wir im Folgenden noch einmal für Sie zusammengefasst haben.

Kurz zusammengefasst

  • 3G-Regel
  • Maskenpflicht in allen Gebäuden und Lehrveranstaltungen
  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder Masken eines gleichwertigen Schutzniveaus (z.B. KN 95) 
  • Menschenansammlungen vermeiden
  • vor Veranstaltungsbeginn direkt den Sitzplatz einnehmen und Veranstaltungraum nach Veranstaltungsende zügig verlassen
  • ggf. warm anziehen (wegen Lüftens)
  • mit Erklältungssymptomen zu Hause bleiben

3G-Regel

Für alle Personen, die die Gebäude der LUH betreten oder an Lehrveranstaltungen teilnehmen, gilt die 3G-Regel. Das heißt, dass nur gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt haben. Die Zutrittsberechtigung muss bei jedem Betreten des Geländes nachgewiesen werden. Am Conti-Campus erfolgt die Kontrolle einmalig zentral bei Betreten des Campus. Bitte beachten Sie, dass derzeit nicht alle Zugänge genutzt werden können.

Der Geimpften- oder Genesenenstatus kann am einfachsten mit dem LUH-Einlassband nachgewiesen werden (s. sogleich). Selbstverständlich können Sie ihren Geimpften- oder Genesenenstatus aber auch auf dem üblichen Weg durch Vorzeigen eines gültigen Zertifikats, etwa in digitaler Form in der Corona-Warn-App oder CovPass-App, nachweisen.

Nicht Geimpfte oder Genesene benötigen den Nachweis einer negativen Testung bei Hausarzt/Hausärztin oder einem Testzentrum bzw. eine offizielle Bescheinigung (ggf. auch des Gesundheitsamts, konzessionierter Apotheken etc.). Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). An der LUH gibt es einen zentralen Testort im Welfenschloss, an dem kostenpflichtige professionelle Testungen für 10 Euro vorgenommen werden. Tests aus anderen Institutionen/Betrieben (einschließlich Schulen) werden nicht anerkannt. Ein Test zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend. Auch privat von medizinischem Personal durchgeführte Tests werden nicht akzeptiert.

Einlassband

Um die 3G-Regel im Studienbetrieb praktikabel zu machen und die Einlasskontrollen zu beschleunigen, können (keine Verpflichtung) geimpfte und genesene Studierende (und auch Beschäftigte) ein farbiges LUH-Einlassband (ähnlich einem so genannten Festival-Kontrollband) erhalten, das dauerhaft am Handgelenk getragen werden und ggf. auch erneuert werden kann. Bei der Erneuerung des LUH-Einlassbands ist das alte Band mitzubringen und abzugeben.

Die Ausgabe der LUH-Einlassbänder erfolgt zentral im Service Büro (rechts neben dem ServiceCenter, Eingang über den Lichthof) und im Foyer des SportCAMPUS. Zeitslots für die Abholung können über Stud.IP gebucht werden. Es sind außerdem Ausgabeaktionen für die Einlassbänder direkt am Conti-Campus geplant. Die Termine werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben.

Maskenpflicht (aktualisiert am 08.01.)

In allen Gebäuden der LUH gilt auf allen Verkehrsflächen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch wenn 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Ab dem 10. Januar 2022 müssen in den Gebäuden der LUH FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Schutzniveaus (z.B. KN 95) getragen werden.

In Lehrveranstaltungen und Prüfungen muss auch dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand gewährleistet ist.  

Da die 3G-Regel gilt, kann am Arbeitsplatz grds. auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Sofern der Abstand zu anderen Personen unter 1,5 Meter liegt, muss jedoch weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie im zentralen FAQ der LUH unter Punkt 1.6 und 2.1.1.

Lüftung

In Veranstaltungsräumen der LUH kommen CO2-Messgeräte ("CO2-Ampeln") zum Einsatz. Immer, wenn das Gerät von "grün" auf "gelb" umschlägt, ist der betreffende Raum zu lüften. Bitte beachten Sie, dass erfahrungsgemäß insbesondere in kleineren Seminarräumen (Conti-Hochhaus) sehr häufiger Lüftungsbedarf besteht. Oftmals müssen die Fenster nahezu durchgängig geöffnet bleiben. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, in der kalten Jahreszeit warme Kleidung zu tragen.

Aufsuchen und Wechseln von Veranstaltungen

Die Seminar- und Veranstaltungsräume werden tagsüber grundsätzlich nicht verschlossen. Bitte warten Sie daher nicht auf den Fluren auf den Veranstaltungsbeginn, sondern betreten Sie direkt den Raum und nehmen ihren Platz ein. Sollten Sie doch einmal auf dem Flur warten müssen, versuchen Sie bitte, sich zu verteilen, und vermeiden Sie "Traubenbildung". Nach dem Ende der Veranstaltung verlassen Sie bitte zügig den Raum und steuern unmittelbar die nächste Veranstaltung an.

Erkältungssymptome

Sollten Sie Erkältungssymptome bei sich feststellen, entscheiden Sie sich bitte im Zweifel frühzeitig, zu Hause zu bleiben.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen zu allen Fragen rund um den Universitätsbetrieb in Pandemiezeiten finden Sie in den zentralen FAQ.

Aktuelle Meldungen der Juristischen Fakultät finden Sie gebündelt unter jura.uni-hannover.de/corona.

Verfasst von JK