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Hinweise zur Verhaltensweise in Präsenzveranstaltungen sowie auf dem Campus im Sommersemester 2022

Hinweise zur Verhaltensweise in Präsenzveranstaltungen sowie auf dem Campus im Sommersemester 2022

© Jakob Richter | Juristische Fakultät Hannover

Damit Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2022 für alle Studierenden und Dozierenden trotz fortdauernder COVID-19-Pandemie sicher durchgeführt werden können, gelten an der Leibniz Universität eine Reihe von Verhaltensregeln, die wir im Folgenden noch einmal für Sie zusammengefasst haben.

Kurz zusammengefasst

  • 3G-Regel
  • Maskenpflicht in allen Gebäuden und Lehrveranstaltungen
  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder Masken eines gleichwertigen Schutzniveaus (z.B. KN 95) 
  • Menschenansammlungen vermeiden
  • vor Veranstaltungsbeginn direkt den Sitzplatz einnehmen und Veranstaltungsraum nach Veranstaltungsende zügig verlassen
  • ggf. warm anziehen (wegen Lüftens)
  • mit Erklältungssymptomen zu Hause bleiben

3G-Regel

Um die Gesundheit aller Angehörigen der Universität zu schützen, gilt für alle Personen, welche die Uni-Gebäude betreten, die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt haben. 

Als Testnachweis gilt ausschließlich eine Testung bei Hausarzt/Hausärztin oder einem Testzentrum. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). Ein Test zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend.

Zum Nachweis der Impfung wird ein Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung benötigt. Ausführliche Informationen erhalten Sie im zentralen Corona-FAQ der LUH unter Punkt 1.3. Es gilt der Genesenennachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.

Ein Impfausweis oder ein Genesenennachweis, jeweils in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis, ist dabei vorzuhalten. Weiterführende Sie im zentralen Corona-FAQ der LUH unter Punkt 1.5.1. 

Das Betreten der Gebäude der LUH ohne Legitimation über negatives, offizielles Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis gilt als Hausfriedensbruch und wird strafrechtlich verfolgt. Es werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt.

Maskenpflicht

In allen Gebäuden der LUH gilt auf allen Verkehrsflächen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder Maske eines gleichwertigen Schutzniveaus wie bspw. KN 95) zu tragen, auch wenn 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können.

In Lehrveranstaltungen und Prüfungen muss auch dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand gewährleistet ist.  

Da die 3G-Regel gilt, kann am Arbeitsplatz grds. auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Sofern der Abstand zu anderen Personen unter 1,5 Meter liegt, muss jedoch weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie im zentralen FAQ der LUH unter Punkt 1.6 und 2.1.1.

Lüftung

In Veranstaltungsräumen der LUH kommen CO2-Messgeräte ("CO2-Ampeln") zum Einsatz. Immer, wenn das Gerät von "grün" auf "gelb" umschlägt, ist der betreffende Raum zu lüften. Bitte beachten Sie, dass erfahrungsgemäß insbesondere in kleineren Seminarräumen (Conti-Hochhaus) sehr häufiger Lüftungsbedarf besteht. Oftmals müssen die Fenster nahezu durchgängig geöffnet bleiben. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, in der kalten Jahreszeit warme Kleidung zu tragen.

Aufsuchen und Wechseln von Veranstaltungen

Die Seminar- und Veranstaltungsräume werden tagsüber grundsätzlich nicht verschlossen. Bitte warten Sie daher nicht auf den Fluren auf den Veranstaltungsbeginn, sondern betreten Sie direkt den Raum und nehmen ihren Platz ein. Sollten Sie doch einmal auf dem Flur warten müssen, versuchen Sie bitte, sich zu verteilen, und vermeiden Sie "Traubenbildung". Nach dem Ende der Veranstaltung verlassen Sie bitte zügig den Raum und steuern unmittelbar die nächste Veranstaltung an.

Erkältungssymptome

Sollten Sie Erkältungssymptome bei sich feststellen, entscheiden Sie sich bitte im Zweifel frühzeitig, zu Hause zu bleiben.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen zu allen Fragen rund um den Universitätsbetrieb in Pandemiezeiten finden Sie in den zentralen FAQ.

Aktuelle Meldungen der Juristischen Fakultät finden Sie gebündelt unter jura.uni-hannover.de/corona.

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