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Maskenpflicht auf dem gesamten Universitätsgelände

Maskenpflicht auf dem gesamten Universitätsgelände

© Jakob Richter | Juristische Fakultät Hannover

Zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus gilt ab dem 15. Dezember 2020 auf dem gesamten Universitätsgelände (auch in den Außenbereichen) eine Maskenpflicht.

Lediglich am Arbeitsplatz darf die Maske abgenommen werden.

Weitere Hinweise

Aktuelle Informationen zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie an der Fakultät erhalten Sie hier.

Sonstige Hinweise zu den Folgen der Corona-Pandemie für den Studien- und Lehralltag finden Sie im FAQ der Leibniz Universität Hannover.

 

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