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Nachhaltigkeit im Finanzmarktrecht: Rückblick auf Gastvortrag von RA Dr. Markus Lange im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3

Nachhaltigkeit im Finanzmarktrecht: Rückblick auf Gastvortrag von RA Dr. Markus Lange im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3

© Juristische Fakultät Hannover

Am 18. November 2021 hielt Herr RA Dr. Markus Lange im Rahmen der Vorlesung Kapitalmarktrecht I (Schwerpunktbereich 3) auf Einladung von Frau Prof. Dr. Petra Buck-Heeb einen Gastvortrag zum Thema „Nachhaltigkeit im Finanzmarktrecht“.

Dr. Markus Lange ist als Rechtsanwalt und Partner bei PwC Legal in Frankfurt am Main im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und publiziert sowie referiert laufend zu diesen Themen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei in den letzten Jahren auf dem Bereich der Nachhaltigkeit.

Dass das Thema nicht nur aktuell, sondern auch hoch spannend und sehr dynamisch ist, hat Dr. Lange eindrucksvoll belegt. Dies beginnt schon bei der Frage, was eigentlich Nachhaltigkeit bedeutet: Wie nachhaltig ist Kern- oder Windenergie, Bahnfahren oder Fliegen? Dabei lässt sich die „Nachhaltigkeit“ der genannten Beispiele je nach Blickwinkel anders bewerten. Kritisch merkte der Vortragende zudem an, dass bei der Bezeichnung von Anlagen als nachhaltig eine „babylonische Begriffsvielfalt“ vorherrscht.

Anschaulich stellte Dr. Lange auch die rasante Entwicklung und wachsende Bedeutung des Themas in den letzten Jahren dar, angefangen auf der global-politischen Ebene, über die europäische hin zur nationalen Ebene. Dabei wurde deutlich, dass Nachhaltigkeit von Politik und Aufsicht (nun) besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird. Gleichwohl stellt das Thema die Praxis vor große Herausforderungen, da sie sich in einem Feld bewegt, in dem sich das anzuwendende Recht gerade erst entwickelt. Schwierigkeit wird hierbei sein, Rechtssicherheit zu schaffen, ohne die nötige Transformation der Realwirtschaft zu verhindern. Dabei betonte der Vortragende die Rolle des Finanzsystems in diesem Prozess als möglicher Katalysator.
Exemplifiziert wurde das Ganze am Beispiel der Nachhaltigkeitsaspekte in den Änderungen zur europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II). Danach wird künftig jeder Anleger bei der Anlageberatung nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen, d.h. danach zu fragen sein, ob und wie er Nachhaltigkeitselemente bei seiner Finanzanlage berücksichtigt sehen will. Außerdem werden die Produktersteller und der Vertrieb von Finanzinstrumenten bei der sog. Zielmarktbestimmung auch etwaige nachhaltigkeitsbezogene Aspekte zu berücksichtigen haben.

An den Vortrag schloss sich eine Diskussion an, die sich u.a. auf das Handling der Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der täglichen Arbeit als beratender Anwalt bezog.

Verfasst von Apostolos Mitsios.

Über den Schwerpunktbereich 3

Der Schwerpunktbereich 3 bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts auseinanderzusetzen und sich dabei auf eines der drei Rechtsgebiete zu spezialisieren. Weitere Einzelheiten zu den Fächern und entsprechenden Lehrveranstaltungen finden Se hier

Informationen über alle neun Schwerpunktbereiche, die an unserer Fakultät angeboten werden, sowie zum Ablauf des Schwerpunktstudiums erfahren Sie hier.

Verfasst von YG