Juristische Fakultät News & Veranstaltungen Neuigkeiten
Rückblick auf die Konferenz "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft" 2021

Rückblick auf die Konferenz "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft" 2021

© Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA)

„Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“ – mit diesem Thema befasste sich am 12. November 2021 die diesjährige Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Bereits zum vierten Mal und aufgrund der anhaltenden Pandemie-Bedingungen zum zweiten Mal im Online-Format, richteten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) die jährlich stattfindende Konferenzreihe aus.

Mit den Grußworten von Prof. Dr. Christian Wolf, Geschäftsführer des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht, und von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, startete die diesjährige Online-Konferenz. Die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht betonte auch der Universitätspräsident Prof. Dr. Volker Epping in seiner Begrüßungsrede an die rund 130 Teilnehmer:innen. Die Tagungsleitung übernahm der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer André Haug.

Ihren Auftakt fand die Konferenz in der Keynote der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg. Einleitend stellte Limperg fest, dass auch die Justiz einen digitalen Wandel vollziehen muss. Einschränkend müsse aber beachtet werden, dass die aktuellen Verfahrensregelungen das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsfrieden gewährleisten und dieses Vertrauen gerade nicht gefährdet werden dürfe. Dazu führte Limperg das Beispiel eines „Robo Judges“ an: dieser könne keine menschlichen Wertungsprozesse beurteilen und nicht über menschliches Schicksal entscheiden. Dennoch gebe es bereits erste digitale Hilfsangebote. Zu nennen seien hier die elektronische Akte als auch das Basisdokument im Rahmen des strukturierten Parteivorbringens. Letzterem steht Limperg jedoch skeptisch gegenüber. Vielmehr befürwortet sie eine Aufstockung der personellen und sachlichen Ressourcen in der Justiz. Ähnlich kritisch äußerte sie sich zu dem Vorschlag beim BGH ein Vorlageverfahren einzuführen, mit welchem die Gerichte bereits frühzeitig eine höchstrichterliche Entscheidung erwarten könnten.

Im ersten Themenblock wurde näher auf die digitale Kommunikation im Zivilprozess eingegangen. Einleitend stellte Prof. Dr. Jens Bormann mit seinem Vortrag „Digitalisierung nutzen – Rechtstaat bewahren“ die Sicht der Notarinnen und Notare dar. Nachfolgend gewährte Prof. Dr. Thomas Riehm Einblicke in aktuelle Reformüberlegungen zur Digitalisierung der Kommunikation im Zivilprozess. Dr. Veronika Haberler sieht die Chancen der Digitalisierung gerade in dem Einsatz von Legal Tech. Den Themenblock abschließend besprachen Malte Büttner und Dr. Philip Scholz aktuelle Vorhaben und Projekte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Digitalisierung des Zivilprozesses. Durch den Einsatz neuer technischer Systeme und den Ausbau digitaler Arbeitsprozesse könne die Justiz moderner, bürgerfreundlicher und effektiver gemacht sowie der Zugang zu den Gerichten vereinfacht werden. Die Digitalisierung entspreche nicht nur den Erwartungen der Gesellschaft, sondern stärke zudem das Vertrauen in den Rechtsverkehr.

Im zweiten Themenblock – „Rechtschutz für viele Betroffene“ – stellte zunächst Prof. Dr. Susanne Augenhofer die kollektive Rechtsdurchsetzung anhand der Sammelklage nach dem österreichischen Modell vor. Anschließend erklärte Dr. David Markworth das sog. „Sammelklage-Inkasso“ unter Zugrundelegung der „Airdeal“-Entscheidung. Mit dieser Entscheidung lasse der BGH die rechtsdienstleistungsrechtliche Zulässigkeit des Sammelklagen-Inkassos geradezu als verfassungsbedingte Selbstverständigkeit erscheinen. Dr. Guido Toussaint beschäftigte sich mit der Frage der Effektivität einer „Vorabentscheidung des BGH für Masseverfahren“. Die Idee, ähnlich wie beim EuGH, ein Vorabentscheidungsverfahren beim BGH einzurichten, sei auf den ersten Blick verlockend, um früh eine einheitliche Rechtsprechungslinie zu schaffen. Kritisch stellte Toussaint jedoch in Frage, ob sich dadurch überhaupt die verfahrensrechtlichen Probleme lösen ließen.

Der dritte Themenblock setzt sich thematisch mit der Frage des gerichtlichen Rechtsschutzes auseinander. Den Themenblock einleitend setzte sich Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich mit den Unmet Legal Needs in Deutschland auseinander. Mit der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vergebenden Studie zum Rückgang der Klageeingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit erforscht Meller-Hannich, warum die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten seit über 20 Jahren zurückgehen. Untersuchungsgegenstand dabei sind insbesondere die vielfältigen Einflussfaktoren außerhalb und innerhalb der Justiz auf die Klageeingänge. Unter dem Titel „Flut oder Ebbe? – die Sicht der Justiz“ schilderte im Anschluss Dr. Wilhelm Wolf als Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main die Entwicklung der Zivilverfahren. Trotz zurückgehender Klageeingangszahlen steige der Arbeitsaufwand der Richterinnen und Richter. Insbesondere die Massenverfahren rund um den Dieselskandal betrachte die Justiz mit Sorge. Anpassungsoptionen der Justiz sieht Wolf in neuen Regelungen zum Personaleinsatz oder zur Geschäftsverteilung, aber auch in der Entwicklung technischer Innovationen. Anschließend befasste sich Stefan Graßhoff mit dem „Zentralen Online-Gericht und den infrastrukturellen Auswirkungen auf dem Land“. Staatliche Strukturen müssten für alle Rechtssuchenden erreichbar und die Rechtspflege trotz verlängerter Fahrzeiten gesichert sein.

Mit dem Impulsvortrag „Die Anwaltschaft liefert den Code“ eröffnete Prof. Dr. Katharina Pistor die von Corinna Budras (FAZ) moderierte Podiumsdiskussion. In ihrem Buch „Der Code des Kapitals: Wie das Recht Reichtum und Ungleichheit schafft“ bezeichnet Pistor die Anwaltschaft als „Masters of the Code“. Ihre These, dass einzelne Anwältinnen und Anwälte, gestützt auf die Privatrechtsautonomie die Möglichkeit haben, Ansprüche ihrer Mandant:innen so zu codieren, dass sie nicht nur von den Parteien als rechtens anerkannt werden, sondern auch gerichtlich durchsetzbar sind, war Anstoß für die diesjährige Podiumsdiskussion. Diesen Gedanken fortführend, diskutierten Prof. Dr. Christian Wolf, Dr. Wilhelm Wolf und Dr. Christian Lemke gemeinsam mit Prof. Dr. Katharina Pistor über die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft.

Zum dritten Mal fand begleitend zur Konferenz ein Poster-Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler:innen statt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs haben die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, ihr Forschungsthema anhand eines Posters darzustellen und mit den Praktikerinnen und Praktikern über ihre Forschungsarbeit zu diskutieren. Aufgrund der noch anhaltenden Pandemie-Bedingungen fand auch in diesem Jahr der Wettbewerb als reines Online-Format statt. Bereits vor der Konferenz wurden die Poster auf der Homepage (anwaltskonferenz.de) zusammen mit einem Kurz-Podcast veröffentlicht. Siegerin des diesjährigen Wettbewerbs ist Dr. Franziska Hidding mit ihrem Poster „Zugang zum Recht für Verbraucher - Wie viel ADR verträgt der Rechtsstaat?

Bildergalerie

Eine kleine Bildergalerie mit Einblicken hinter die Kulissen der Veranstaltung finden Sie hier.

Veranstaltungen für interessierte Studierende an der Juristischen Fakultät

Wenn Sie bereits während des Studiums vertieft mit Fragen des Anwalts- und Zivilprozessrecht befassen möchten, empfehlen wir folgende Veranstaltungen und Angebote der Fakultät:

Verfasst von YG