Schwerpunktstudium

© Juristische Fakultät Hannover

Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung (ehemaliges Staatsexamen) in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert und für letztere von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten werden muss.

Die Schwerpunktbereiche

Die Juristische Fakultät bietet folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen an:  

Ansprechperson

Ass. iur. Kerstin Wagner
Studiengangskoordination
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Ass. iur. Kerstin Wagner
Studiengangskoordination
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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