Redaktionelle Leitsätze:
- Ein Hochsitz steht im Eigentum des Jagdpächters und ist keine Einrichtung für die Öffentlichkeit. Er dient ausschließlich der Jagdausübung durch den Jagdberechtigten sowie durch von ihm ausdrücklich autorisierte Personen.
- Die Verkehrssicherungspflicht des Jagdberechtigten besteht nicht gegenüber unbefugten erwachsenen Nutzern. Jagdliche Einrichtungen, wie ein Hochsitz, dürfen nur von Befugten betreten werden, was insbesondere durch entsprechende Verbotskennzeichnungen klargestellt wird.
- Das Betreten eines Hochsitzes ist nur mit Jagderlaubnis und zu jagdlichen Zwecken zulässig. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Personen, denen durch die Jagdausübungsberechtigten eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.
- Eine Jagderlaubnis berechtigt nicht automatisch zur Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte. Ohne Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten können Inhaber einer Jagderlaubnis anderen Personen keine Nutzung jagdlicher Einrichtungen gestatten.
- Die Beschränkung und Schriftform der Jagderlaubnis dient der Haftungsbegrenzung und Kontrolle. Sie stellt sicher, dass der Kreis der berechtigten Nutzer für den Jagdausübungsberechtigten überschaubar und kontrollierbar bleibt.