Grundlagen und Praxis des Technikrechts

Sie konstruieren bspw. Maschinen oder Anlagen, bauen Gebäude, programmieren Software oder züchten Pflanzen? Oder Sie studieren Rechtswissenschaften und haben bei technischen Sachverhalten Ihre Fragezeichen? Sie sind sich bewusst, dass neben den fachspezifischen Anforderungen auch rechtliche Fragestellungen verbunden sind und möchten hierzu einen besseren Überblick erhalten? Sie möchten Texte zu rechtlichen Anforderungen besser verstehen und sich notfalls vertiefter einarbeiten können?

Dann kommen Sie zum Modul „Technikrecht“ mit den Veranstaltungen „Technikrecht“ und „Technikrecht in der Praxis“.

Technikrecht

Im Rahmen der Veranstaltung „Technikrecht“ werden insb. folgende Themen behandelt:

  • was sind die Voraussetzung und Folgen einer rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Haftung, insb. im Kauf- und Werkvertragsrecht, auch unter Berücksichtigung der VOB/B?
  • was sind die Voraussetzungen und Folgen einer gesamtschuldnerischen Haftung?
  • welche besonderen Haftungstatbestände, insb. Produkt-, Anlagen und Umwelthaftung, gibt es, insb. Gefährdungshaftung?
  • welche Sicherheitsanforderungen gelten nach dem Produktsicherheitsgesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder dem Gentechnikgesetz?
  • was ist Abfall und welche rechtlichen Pflichten folgen diesbezüglich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz?
  • was kann als technische Erfindung patentiert werden, als Züchtung oder Entdeckung Sortenschutz erlangen oder wann bin ich Urheber; was sind die Rechte aus einem Immaterialgüterrecht?
  • was sind personenbezogene Daten und welche Anforderungen stellt das Datenschutzrecht für ihre Verarbeitung auf?

Zusätzlich werden Grundlagen des Technikrechts vermittelt.

Technikrecht in der Praxis

Die Veranstaltung „Technikrecht in der Praxis“ ergänzt das Modul um Vorträge von Gastdozenten aus der Praxis. Zu wechselnden Themen aus dem Bereich des Technikrechts referieren Sachverständige, Anwälte, Beamte aus Ministerien und (Aufsichts-)Behörden und Mitarbeiter aus Rechtsabteilungen unterschiedlicher Unternehmen und Fachrichtungen. 

Einführungs- und Vertiefungsveranstaltungen

Um den Inhalten der Veranstaltung besser folgen zu können, wird die vorherige Teilnahme an der Veranstaltung Einführung in das Recht für Ingenieure dringend empfohlen (keine formale Voraussetzung). Bei besonderem Interesse ist noch auf die Vertiefungsveranstaltungen Ausgewählte Themen des Privatrechts (insb. Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und Ausgewählte Themen des Öffentlichen Rechts (insb. Gewerbe-, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht) zu verweisen.

Weitere Informationen

Das Modul wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Es kann in unterschiedlichen Studiengängen im Rahmen des studium generale belegt werden. Das Modul umfasst die Veranstaltung „Technikrecht“ mit 2 SWS und es können 4 ECTS mit einer 90-minütigen Klausur erworben werden. Ferner gehört zum Modul die Veranstaltung „Technikrecht in der Praxis“, welche 1 SWS umfasst und mit einer Ausarbeitung zu einem Gastvortrag (1 ECTS) abgeschlossen wird. Das Modul wird als Blockveranstaltung an vier Freitagen im Februar/März resp. August/September angeboten. Hinweis: Es findet auch eine intensive Klausurvorbereitung statt

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen nur auf Deutsch angeboten werden und eine Fachsprache vermittelt wird.