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Vertragliche Regelungen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz
12 Mai
12. Mai 2026 | 16:00 - 18:00
Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“

Vertragliche Regelungen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz

Der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) und das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) laden am 12. Mai 2026 um 16.00 Uhr s.t. zur nächsten Veranstaltung der gemeinsamen Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ ein. Als Referent konnte diesmal Frau Rechtsanwältin Marieke Mattern gewonnen werden.

Über den Vortrag

Im Rahmen des Vortrags wird ein Überblick über die wesentlichen Aspekte gegeben, die in Verträgen über die Nutzung von Künstlicher Intelligenz aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind, einschließlich etwaiger Indikationen für die Praxis. Der Fokus liegt auf der Ausgestaltung der Nutzungsrechte und Haftungsfragen sowie dem Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz.

Über die Referentin

Marieke Mattern ist seit 2024 Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Krafczyk und Partner in der Hannoveraner Nordstadt. Seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft Anfang 2022 berät sie nationale und internationale Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen des Gewerblichen Rechtsschutzes, IT-Rechts sowie des Datenschutzes. Vor ihrem Wechsel zu Dr. Krafczyk und Partner war sie im Fachbereich Digital Law und Litigation & Dispute Resolution bei einer Big Four in Hannover tätig. Derzeit absolviert sie ein berufsbegleitendes Masterstudium im Informationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Abschluss LL.M.).

Teilnehmen

Die Veranstaltung wird in Raum 1502.1209 und online über Webex stattfinden. Eine Teilnahme ist über diesen Link möglich.

Termin

12. Mai 2026
16:00 - 18:00

Kontakt

Interdisziplinäres Institut für automatisierte Systeme (RifaS)
inforifas.de

Ort

Geb.: 1502
Raum: 1209
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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