Vertragliche Regelungen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz
Der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) und das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) laden am 12. Mai 2026 um 16.00 Uhr s.t. zur nächsten Veranstaltung der gemeinsamen Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ ein. Als Referent konnte diesmal Frau Rechtsanwältin Marieke Mattern gewonnen werden.
Über den Vortrag
Im Rahmen des Vortrags wird ein Überblick über die wesentlichen Aspekte gegeben, die in Verträgen über die Nutzung von Künstlicher Intelligenz aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind, einschließlich etwaiger Indikationen für die Praxis. Der Fokus liegt auf der Ausgestaltung der Nutzungsrechte und Haftungsfragen sowie dem Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz.
Über die Referentin
Marieke Mattern ist seit 2024 Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Krafczyk und Partner in der Hannoveraner Nordstadt. Seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft Anfang 2022 berät sie nationale und internationale Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen des Gewerblichen Rechtsschutzes, IT-Rechts sowie des Datenschutzes. Vor ihrem Wechsel zu Dr. Krafczyk und Partner war sie im Fachbereich Digital Law und Litigation & Dispute Resolution bei einer Big Four in Hannover tätig. Derzeit absolviert sie ein berufsbegleitendes Masterstudium im Informationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Abschluss LL.M.).
Teilnehmen
Die Veranstaltung wird in Raum 1502.1209 und online über Webex stattfinden. Eine Teilnahme ist über diesen Link möglich.
Termin
12. Mai 202616:00 - 18:00
Ort
Geb.: 1502Raum: 1209
Königsworther Platz 1
30167 Hannover