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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

© Finn Winkler | Juristische Fakultät Hannover

Auf dieser Seite beantworten wir die am häufigst gestellten Fragen unserer Studierenden zum rechtswissenschaftlichen Studium.

Grundstudium und Zwischenprüfung

  • Was ist die Zwischenprüfung?

    Während des rechtswissenschaftlichen Studiums wird eine Zwischenprüfung auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen durchgeführt. Sie dient der Feststellung, ob die/der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. Zugleich ermöglicht sie den Studierenden von Anfang an eine kontinuierliche Selbstkontrolle und hält sie zu einem zielgerichteten Studium an.

  • Wo finde ich die Zwischenprüfungsordnung?

    Die Zwischenprüfungsordnung finden Sie hier.

  • Welche Leistungen muss ich zum Bestehen der Zwischenprüfung erbringen?

    Eine Übersicht über die zu erbringenden Leistungen finden Sie hier.

  • In welchem Zeitraum muss ich die Zwischenprüfung bestanden haben?

    Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Fachsemesters abzulegen.

  • Ist eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist aus gesundheitlichen Gründen möglich?

    Eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist kann im Studiendekanat schriftlich (formlos) beantragt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen es nicht möglich war, die Zwischenprüfungsleistungen fristgerecht zu erbringen. Der wichtige Grund muss im Antrag dargelegt und glaubhaft gemacht werden (§ 5 Abs. 2 ZwPrO). Als wichtige Gründe im Sinne der Zwischenprüfungsordnung kommen zum Beispiel eine akute Erkrankung während einer Prüfungsphase (Nachweis durch amtsärztliches Attest), eine längerfristige Erkrankung während des Semesters (Nachweis durch amtsärztliches Attest) oder eine Schwangerschaft in Frage.

  • Ist eine Verlängerung der Zwischenprüfung aus anderen Gründen möglich?

    Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsfrist nach §§5 Abs. 1; 1 Abs. 2 S. 1, bleiben unberücksichtigt:

    • bis zu einem Semester eines rechtswissenschaftlichen Studiums des ausländischen Rechts im Ausland, sofern eine hinreichende Studienleistung nachgewiesen wird,
    • bis zu einem Semester einer Tätigkeit als Mitglied in den Gremien einer Hochschule, der Selbstverwaltung der Studierenden oder der Studentenwerke.
    • Semester, in denen die/der Studierende wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach § 34 HRG analog beurlaubt war.

    Auch hier ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist einzureichen.

  • Welche Klausuren werden in welchem Semester angeboten?

    Eine Übersicht über die angebotenen Klausuren finden Sie hier.

  • Wo muss ich mich für die einzelnen Klausuren anmelden?

    Die verbindliche Anmeldung gemäß § 8 Abs. 1 ZwPrO zu einzelnen Zwischenprüfungsleistungen erfolgt über das Prüfungs- und Studierendenverwaltungssystems (jups|online).

  • Hat es negative Auswirkungen, wenn ich an einer bereits angemeldeten Klausur nicht teilnehme?

    Nach erfolgter Anmeldung zu einer Klausur ist für den Fall der absehbaren Nichtteilnahme über jups|online eine Abmeldung von der Klausur möglich. Es hat keine negativen Auswirkungen, wenn an einer Klausur, zu der eine Anmeldung erfolgt ist, nicht teilgenommen werden kann. Insbesondere muss nicht an den Semesterabschlussklausuren teilgenommen werden, um eine Wiederholungsmöglichkeit zu eröffnen.

  • Was muss ich bei der Erstellung einer Hausarbeit beachten?

    Die Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten finden Sie hier.

  • Welche Auswirkungen hat ein Täuschungsversuch?

    Die Prüferin oder der Prüfer kann Teilnehmende wegen eines Versuches der Täuschung zu eigenem oder fremdem Vorteil, insbesondere wegen der Benutzung oder Überlassung nicht zugelassener Hilfsmittel, oder wegen eines Verhaltens, das den ordnungsgemäßen Ablauf der Leistungskontrolle erheblich gefährdet, von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. In diesem Fall wird die Arbeit mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. Entsprechendes gilt, soweit nachträglich Täuschungsversuche festgestellt werden. (§11 Abs. 1 ZwPrO)

Hauptstudium

  • Wo finde ich die Ordnung für das Hauptstudium?

    Die Ordnung für das Hauptstudium finden Sie hier.

  • Was ist eine große Übung?

    Es wird jeweils eine Große Übung in einem der drei Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht angeboten. Hierbei handelt es sich um eine Vertiefung und Weiterführung der Inhalte im Rahmen der Zwischenprüfung, vermittelt durch eine Vorlesung und eine begleitende Arbeitsgemeinschaft. Dier erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung.

  • Was ist zum Bestehen einer Großen Übung erforderlich

    Erfolgreich ist die Teilnahme an der Übung dann, wenn von den im Rahmen der Übung angebotenen Leistungskontrollen mindestens zwei Klausuren innerhalb eines Semesters jeweils mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bestanden worden sind. Darüber hinaus muss im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht jeweils mindestens eine Hausarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bestanden worden sein.

  • Muss ich die Hausarbeit in dem Semester bestehen, in dem ich auch die Klausuren bestanden habe?

    Nein, die Hausarbeitsleistung kann aus einem anderen Semester als die Klausurleistungen stammen. Die jeweils erbrachten Teilleistungen einer Übung für Fortgeschrittene verfallen nach 10 Semestern. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2016/17 für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Erste Prüfung) erstimmatrikuliert wurden, entfällt ab der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters 2018 das nach der Studienordnung in den vor dem 01.10.2016 geltenden Fassungen vorgesehene Erfordernis einer Hausarbeitsleistung im Strafrecht. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Studienleistungen, die ab dem Sommersemester 2018 erbracht worden sind.

  • Welche Nebenfachscheine und Qualifikationen sind ebenfalls im Rahmen des Hauptstudiums zu absolvieren?
    • Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein
    • Fremdsprachenschein
    • Schlüsselqualifikation
    • Proseminar

Schwerpunktstudium

Staatliche Pflichtfachprüfung

HannES - Das Examinatorium

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