Schwerpunktstudium

© Juristische Fakultät Hannover

Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert. Für letztere wird von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf sowie zu den angebotenen Schwerpunktbereichen.

Die Schwerpunktbereiche

Es werden folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen angeboten:  

Anmeldung zum Schwerpunktstudium

Anmeldephase geschlossen

Die Teilnahme am Schwerpunktstudium ist nur nach vorheriger Zulassung möglich. Die Anmeldung ist jeweils zum Wintersemester vom 01. August bis 15. September und zum Sommersemester vom 15. Januar bis 01. März über ein Online-Formular möglich.

Prüfungsamt
der Juristischen Fakultät
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
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