Schwerpunktbereich 1 vermittelt grundlegende und vertiefende Kenntnisse im Versicherungsrecht und im Medizinrecht.
Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert. Für letztere wird von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf sowie zu den angebotenen Schwerpunktbereichen.
Die Schwerpunktbereiche
Es werden folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen angeboten:
Anmeldung zum Schwerpunktstudium
Die Teilnahme am Schwerpunktstudium ist nur nach vorheriger Zulassung möglich. Die Anmeldung ist jeweils zum Wintersemester vom 01. August bis 15. September und zum Sommersemester vom 15. Januar bis 01. März über ein Online-Formular möglich.
30167 Hannover