Schwerpunktbereich 7: IT-Recht und Geistiges Eigentum

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Das Verständnis der Einbettung des nationalen Rechts in die Rechtsquellen des europäischen Rechts und der internationalen Abkommen stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie vor allem auch alltägliche Fragen der Rechtspraxis, etwa:

  • Dürfen Musikdateien an Freunde weitergegeben werden?
  • Ist Streaming illegal?
  • Warum lässt die GEMA Youtube-Videos sperren?
  • Handelt Facebook datenschutzrechtskonform?
  • Welche Rechte haben Verbraucher bei Geschäften auf eBay oder Amazon?
  • Wie werden Domainname-Streitigkeiten international gelöst?
  • Welches Recht gilt im internationalen E-Commerce?
  • Wer haftet für Links oder Foreneinträge?
  • Gibt es Patente auf menschliche DNA-Sequenzen?

Derartige Fragen stellen sich Juristinnen und Juristen in diesem Bereich Tag für Tag und oftmals lassen sie sich weder direkt durch einen simplen Blick in das Gesetz beantworten noch sind entsprechende Fälle bereits präjudiziert.

So sind auch die Vorlesungen des SP 7 in hohem Maße geprägt von der Besprechung tagesaktueller Fragen und münden nicht selten in interessante Diskussionen zwischen Studierenden und Lehrenden, bei denen Kreativität und Einfallsreichtum genauso gefragt sind wie das Interesse, gemeinsam juristisches Neuland zu betreten.
Studieren im SP 7 bedeutet auch daher gerade nicht das Auswendiglernen von Meinungsstreitigkeiten oder Definitionen, sondern vielmehr das Erlangen der juristischen Fähigkeiten, Lösungen auch dort zu entwickeln, wo es bisher kein Schrifttum gibt und nicht selten der Blick über den Tellerrand in Richtung Europa, der anderen Mitgliedstaaten, oder auch der USA gefragt ist.

Die im Schwerpunkt gewonnenen Grundkenntnisse können später im Rahmen des Masterstudienganges zum Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums (LL.M.) weiter ausgebaut werden.

  • I. Voraussetzungen

    Für eine erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunkt 7 sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    • erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
    • Kreativität und Einfallsreichtum
    • Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien
    • Interesse an internationaler Rechtsentwicklung
    • Technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Mitunter ist es zwar notwendig, auch technische Abläufe genauer zu betrachten, das hierfür benötigte Wissen wird aber im Rahmen der Vorlesungen vermittelt.
  • II. Fächer

    Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer "Informationstechnologierecht", "Recht des geistigen Eigentums" sowie "ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts" (§ 23 Abs. 8 Satz 1 SPBPO).

    Informationstechnologierecht

    • Grundlagen des Informationstechnologierechts
    • Recht der elektronischen Verträge
    • Datenschutzrecht
    • Vertrags- und Haftungsrecht im Bereich Informationstechnologie
    • Internetregulierung
    • Als Wahlfächer: Recht der neuen Technologien oder Medienrecht

    Recht des geistigen Eigentums

    • Urheberrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Patent- und Markenrecht
    • Immaterialgüterrechtliche Aspekte der Informationstechnologie
    • Als Wahlfach: Wettbewerbsrecht
  • III. Leistungsnachweise und Prüfungen

    Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkt 7 zu erbringen:

    • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
    • die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen des IT-Recht oder des geistigen Eigentums sowie ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts (§ 23 Abs. 8 Satz 2 SPBPO)
    • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
    • mündliche Prüfung im Schwerpunkt

    Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • IV. Berufschancen

    Die Absolvierung des Schwerpunktes stellt einen Start in einer der wirtschaftlich relevantesten Rechtsmaterien der Gegenwart dar. Die Auseinandersetzung mit IT- und urheberrechtlichen Fragestellungen ist in der täglichen Arbeit eines Anwalts kaum umgänglich, sodass es von Vorteil ist, schon während des Studiums erste Kenntnisse zu erlangen.

    Zudem ist das IT- und IP-Recht ein riesiger Wachstumsmarkt, der viele Chancen birgt und auch die Möglichkeit zur internationalen Tätigkeit bietet. Bedingt durch den stetigen technischen Fortschritt bietet sich Rechtswissenschaftlern die Gelegenheit, aktiv an der Weiterentwicklung des Rechtsgebiets mitzuwirken und eigene Lösungsansätze zu verwirklichen.

Ansprechperson

Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec.
Professorinnen und Professoren
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
809
Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec.
Professorinnen und Professoren
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