Juristische Fakultät Fakultät Professuren Prof. Dr. Buck-Heeb Aktuelles
„Rechtliche Anforderungen an das autonome Fahren“ – Rückblick auf die Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ mit Dr. iur. Dr. rer. pol. Hans Steege

„Rechtliche Anforderungen an das autonome Fahren“ – Rückblick auf die Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ mit Dr. iur. Dr. rer. pol. Hans Steege

© Juristische Fakultät Hannover

Am 11. Juli 2023 fand erneut eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ statt. Hierzu hatten der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) und der Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht (Prof. Dr. Dr. h.c. Oppermann) zusammen mit dem Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) eingeladen.

Dieses Mal konnte Herr Dr. iur. Dr. rer. pol. Hans Steege als Referent gewonnen werden. Herr Dr. Dr. Steege ist im Bereich Datenschutz bei der Cariad SE, einer Volkswagen Group Company, tätig. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für die Bereiche Autonomes Fahren und Künstliche Intelligenz. Er ist u.a. Mitherausgeber der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW), der Zeitschrift Straßenverkehrsrecht (SVR) sowie des Handbuchs Künstliche Intelligenz.

Der Vortrag bot einen spannenden Überblick über die rechtlichen Anforderungen an automatisierte und autonome Fahrfunktionen aus dem StVG. Dort finden sich nach den StVG-Novellen 2017 und 2021 mit den §§ 1a ff. StVG sowie den §§ 1d ff. StVG Regelungen für das hoch- und vollautomatisierte sowie autonome Fahren. Der Referent ging repräsentativ auf die wertebasierte Programmierung von Fahrfunktionen und auf die Einhaltung und Programmierung der Verkehrsvorschriften ein. Die entscheidende Frage lautet dabei, wie sich eine wertebasierte Programmierung erreichen lässt bzw. wie Verkehrsvorschriften programmiert werden können.

Die StVG-Novelle 2021 ermöglicht das vollautomatisierte Fahren. Hierbei gibt der Fahrer die Fahrzeugführung auf ausgewählten Strecken an die KI ab. An den Betrieb eines solchen Fahrzeugs stellt das Gesetz bestimmten Anforderungen. Zum Beispiel muss das Fahrzeug die geltenden Verkehrsvorschriften einhalten. Auch hat das Fahrzeug bei einem Unfall und einer unvermeidbaren alternativen Schädigung unterschiedlicher Rechtsgüter die Bedeutung der Rechtsgüter zu berücksichtigen, wobei dem Schutz des menschlichen Lebens die höchste Priorität zukommt. Trotz der zahlreichen Vorgaben führen die gesetzlichen Regelungen aus Sicht des Referenten zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Als problematisch wird insbesondere die Dilemma-Situation angesehen, bei der derzeit nur einheitlich anerkannt ist, dass eine quantitative Abwägung von Menschenleben unzulässig ist.

Insgesamt hielt Herr Dr. Dr. Steege fest, dass der Regelungsgehalt der StVO nicht passend ist, was dazu führt, dass die Anforderungen in der Praxis kaum eingehalten werden können. Eine weitere Formalisierung des Straßenverkehrsrechts würde Abhilfe schaffen, erscheint jedoch aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe nicht in vollem Umfang möglich. Problematisch sei zudem, dass sich autonome Fahrzeuge regelkonform verhalten müssen, während Menschen sich verkehrswidrig verhalten können. Dies könnte ggf. in der Praxis dazu führen, dass autonome Fahrzeuge zu Hindernissen werden.

Spannend waren auch die Ausführungen zu den Haftungsfragen, namentlich, wenn ein automatisiertes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird. Eine besondere Haftung sieht die StVG-Novelle nicht vor, vielmehr richtet sich die Haftung nach den Vorschriften, die auch für nicht-automatisierte Kraftfahrzeuge gelten (§ 7 StVG, § 18 StVG, § 823 BGB). Denkbar ist jedoch eine Differenzierung in Bezug auf den Sorgfaltsmaßstab. Bei autonomen Fahrzeugen, also bei Fahrzeugen, in denen die Fahrfunktion vollständig und während der ganzen Fahrt von der KI übernommen wird, spielt zudem die Fahrerhaftung keine Rolle, die Halterhaftung hingegen bleibt bestehen.

Abgerundet wurde der Vortrag durch eine spannende Diskussion, in der insbesondere die Dilemma-Situation noch einmal aufgegriffen wurde. Hierbei wurde festgehalten, dass sich diese per se schlecht programmieren lässt und dass ggf. akzeptiert werden muss, dass es die perfekte Lösung nicht gibt. Auch wurde betont, dass an die KI keine höheren Anforderungen als an Menschen gestellt werden sollten. Außerdem wurde diskutiert, ob technische Standards und szenenbasierte Ansätze ggf. als Methode zur Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe in den Straßenverkehrsvorschriften herangezogen werden können.

Über die Ringvorlesung "Automatisierte Systeme"

Nähere Informationen über die Ringvorlesung "Automatisierte Systeme" sowie weitere Rückblicke auf vergangene Veranstaltungen finden Sie hier.

Über das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS)

Das Institut wurde im Herbst 2017 gegründet und steht für eine interdisziplinäre, nationale und internationale Forschung in verschiedenen Bereichen automatisierter Systeme. Die Forschungsbereiche lassen sich in Verkehr und Mobilität, Produktion und Wirtschaft sowie Medizin unterteilen. Das Institut bringt sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker zusammen und ist nicht nur in der Forschung aktiv, sondern auch in der Lehre.

Informationen zu aktuellen Veranstaltungen finden sich stets auf www.rifas.de.

Verfasst von LT