Am 28.09.2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag einer „Richtlinie über KI-Haftung“ vorgelegt. Dieser sieht vor, die nationalen Haftungsrechte um eine widerlegliche Kausalitätsvermutung sowie ein Zugangsrecht zu Beweismitteln zu ergänzen, wenn Schäden durch Systeme „künstlicher Intelligenz“ verursacht wurden.
In seinem Beitrag in Der Betrieb 2022, 2783-2789 stellt Prof. Eichelberger die zentralen Regelungen vor und bewertet diese.
Zu Fragen des geltenden Haftungsrechts für KI siehe
- Eichelberger, Zivilrechtliche Haftung für KI und smarte Robotik, in: Ebers/Heinze/Krügel/Steinrötter (Hrsg.), Rechtshandbuch Künstliche Intelligenz und Robotik, 2020 (§ 5, S. 172-199)
- speziell zur Arzthaftung beim Einsatz von KI Eichelberger, in: Chibanguza/Kuß/Steege (Hrsg.), Künstliche Intelligenz. Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, Nomos, 2022, S. 655-674