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Der Schwerpunkt in Kürze

Im ersten Semester werden in der Regel die folgenden Veranstaltungen angeboten:

  • Einführung in das IT-Recht
  • Einführung in das Urheberrecht
  • Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
  • IT-Vertragsrecht
  • Öffentliches Medienrecht

Im zweiten Semester folgen vertiefende Veranstaltungen:

  • E-Commerce- und Datenschutzrecht
  • Immaterialgüterrechtliche
  • Aspekte der IT
  • Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz
  • Seminar i.S.d. § 10 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunkt 7 sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung in Methodenlehre
  • Kreativität und Einfallsreichtum
  • Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Interesse an internationaler Rechtsentwicklung

Technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Mitunter ist es zwar notwendig, auch technische Abläufe genauer zu betrachten, das hierfür benötigte Wissen wird aber im Rahmen der Vorlesungen vermittelt.

Wenngleich die Schwerpunkt-Vorlesungen einen interaktiven Ansatz verfolgen, wird genauso wenig mündliche Mitarbeit vorausgesetzt! Jeder ist eingeladen, sich an Diskussionen zu beteiligen, dies ist aber keinesfalls Pflicht.

Konzeption und Ziel

"IT-Recht und Geistiges Eigentum" - zwei Schlagwörter, welche die rechtlichen Dimensionen des 21. Jahrhunderts umreißen.

Doch wie lassen sich juristische Probleme lösen, die im Kontext einer technischen Entwicklung stehen, deren Geschwindigkeit die der Gesetzgebungsverfahren längst überschritten hat? Wie kann nationalstaatliches Recht Lösungen bieten, wo Fragestellungen transnational aus Rechtsverhältnissen in einem allgegenwärtigen World Wide Web erwachsen? Auf welche Weise können geistige Eigentumsrechte dazu beitragen, kreative und erfinderische Betätigungen zu beflügeln, ohne zugleich die Teilhabe aller an Kultur und Fortschritt zu beschränken?

Die Antworten auf diese Fragen zu finden gehört zu den großen juristischen Herausforderungen der Gegenwart. Der großen Beliebtheit der früheren Vertiefungsrichtung "IT-Recht" bei den Studierenden ist zu verdanken, dass seit dem Wintersemester 2009/2010 nunmehr ein eigenständiger Schwerpunkt es ermöglicht, sich mit diesen zukunftsträchtigen Fragestellungen intensiver auseinanderzusetzen und zugleich fundierte Kenntnisse im Urheber-, Patent- und Markenrecht zu erwerben.

Das Verständnis der Einbettung des nationalen Rechts in die Rechtsquellen des europäischen Rechts und der internationalen Abkommen stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie vor allem auch alltägliche Fragen der Rechtspraxis, etwa:

  • Dürfen Musikdateien an Freunde weitergegeben werden?
  • Ist Streaming illegal?
  • Warum lässt die GEMA Youtube-Videos sperren?
  • Handelt Facebook datenschutzrechtskonform? 
  • Welche Rechte haben Verbraucher bei Geschäften auf eBay oder Amazon?
  • Wie werden Domainname-Streitigkeiten international gelöst?
  • Welches Recht gilt im internationalen E-Commerce?
  • Wer haftet für Links oder Foreneinträge?
  • Gibt es Patente auf menschliche DNA-Sequenzen?

Derartige Fragen stellen sich Juristen in diesem Bereich Tag für Tag und oftmals lassen sie sich weder direkt durch einen simplen Blick in das Gesetz beantworten, noch sind entsprechende Fälle bereits präjudiziert.

So sind auch die Vorlesungen des SP 7 in hohem Maße geprägt von der Besprechung tagesaktueller Fragen und münden nicht selten in interessante Diskussionen zwischen Studierenden und Lehrenden, bei denen Kreativität und Einfallsreichtum genauso gefragt sind wie das Interesse, gemeinsam juristisches Neuland zu betreten.

Studieren im SP 7 bedeutet auch daher gerade nicht das Auswendiglernen von Meinungsstreitigkeiten oder Definitionen, sondern vielmehr das Erlangen der juristischen Fähigkeiten, Lösungen auch dort zu entwickeln, wo es bisher kein Schrifttum gibt und nicht selten der Blick über den Tellerrand in Richtung Europa, der anderen Mitgliedstaaten, oder auch der USA gefragt ist.

Besondere technische Kenntnisse werden dabei keineswegs vorausgesetzt und sind auch nicht erforderlich, Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien ist aber sicher von Vorteil. Die Absolvierung des Schwerpunktes stellt einen Start in einer der wirtschaftlich relevantesten Rechtsmaterien der Gegenwart dar. Die Auseinandersetzung mit IT- und urheberrechtlichen Fragestellungen ist in der täglichen Arbeit eines Anwalts kaum umgänglich, sodass es von Vorteil ist, schon während des Studiums erste Kenntnisse zu erlangen. Zudem ist das IT- und IP-Recht ein riesiger Wachstumsmarkt, der viele Chancen birgt und auch die Möglichkeit zur internationalen Tätigkeit bietet. Bedingt durch den stetigen technischen Fortschritt bietet sich Rechtswissenschaftlern die Gelegenheit, aktiv an der Weiterentwicklung des Rechtsgebiets mitzuwirken und eigene Lösungsansätze zu verwirklichen. 

 

Die im Schwerpunkt gewonnenen Grundkenntnisse können später im Rahmen des LL.M.-Studienganges (EULISP) weiter ausgebaut werden.

 

Leistungsnachweise & Prüfungen

Folgende Leistungen sind im Rahmen des SP 7 zu erbringen:

  • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
  • Die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen des IT-Recht oder des geistigen Eigentums
  • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20-minütigen Vortrag
  • Mündliche Prüfung im Schwerpunkt

Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

Kontakt

Für einen studentischen Blick auf den Schwerpunkt beantworten ehemalige Studierende Fragen per E-Mail unter

schwerpunkt7@iri.uni-hannover.de.

Organisatorische Fragen beantwortet das Sekretariat:

Raum: 835 (8. Etage)

Tel.: 0511 / 762 8161

E-Mail: info@iri.uni-hannover.de 

LL.B.

Der Bachelor-Studiengang bietet eine umfassende juristische Ausbildung mit einem besonderen Schwerpunkt im IT- und IP-Recht. Während einer Studiendauer von 8 Semestern werden die klassischen juristischen Grunddisziplinen, das bürgerliche Recht, das öffentliche Recht sowie das Strafrecht ausführlich vermittelt. Daneben stehen Rechtsbereiche des IT- und IP-Rechts, wie etwa der elektronische Rechtsverkehr, das Datenschutzrecht und der gewerbliche Rechtsschutz im Mittelpunkt der Ausbildung. Zwei der 8 Studiensemester erfolgen an einer der ausländischen Partneruniversitäten. Zudem besteht die Möglichkeit die Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) abzulegen.

Weitere Informationen zu dem LL.B. finden Sie unter llb.iri-hannover.de.

LL.M. (EULISP)

EULISP (European Legal Informatics Study Programme) ist der postgraduale LL.M.-Studiengang der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Der Studiengang behandelt primär die Gebiete des IT-Rechts sowie des Rechts des geistigen Eigentums und wird nach seiner Dauer von einem Jahr mit dem akademischen Grad LL.M. (Master of Laws) abgeschlossen. Während die erste Hälfte der Ausbildung am Institut für Rechtsinformatik erfolgt, wird das zweite Semester an einer der europäischen Partneruniversitäten des EULISP-Verbundes absolviert. Die zentralen Aspekte des IT-Rechts werden dabei immer in Bezug auf ihre europarechtlichen Grundlagen vermittelt. Durch eine entsprechende Einbindung von Praktikern in die Lehre wird zudem gewährleistet, dass eine praxisnahe, am Arbeitsmarkt orientierte Ausbildung erfolgt.

Weitergehende Informationen zum LL.M-Studiengang finden Sie unter eulisp.de.