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Neuauflage des forensisch-psychiatrischen Kolloquiums

Neuauflage des forensisch-psychiatrischen Kolloquiums

© Juristische Fakultät Hannover
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Das im Zusammenhang mit der Vorlesung „Strafrechtliche Sanktionen“ angebotene Forensisch-psychiatrische Kolloquium vermittelt den Studierenden im Schwerpunkt 4 („Strafverfolgung und Strafverteidigung“) einen Überblick über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern. Das Kolloquium besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil gibt Prof. Dr. B.-D. Meier einen Überblick über die Voraussetzungen, unter denen von fehlender oder erheblicher verminderter Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) gesprochen werden kann und unter denen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt (§§ 63, 64 StGB) in Betracht kommt. Im zweiten Teil gibt der frühere Vorsitzende Richter am Landgericht Göttingen Matthias Koller einen Überblick über die Regelungen der Maßregelvollstreckung (§§ 67 bis 67h StGB), wobei er vor allem auf die Voraussetzungen für die Beendigung der Maßregeln durch Aussetzung der weiteren Vollstreckung zur Bewährung oder durch Erledigung eingeht. Den Abschluss bildet eine Exkursion in die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Wunstorf, wo der Maßregelvollzug nach § 63 StGB durchgeführt wird und wo die Studierenden mit Patientenvorstellungen und einer Führung durch die Räumlichkeiten einen plastischen Eindruck von der Bedeutung des Maßregelvollzugs für die Untergebrachten und das Vollzugspersonal erhalten. Im Wintersemester 2023/24 wurden die Studierenden hier erstmals von der Chefärztin und Vollzugsleiterin Ulrike Vogel begrüßt.

Die Veranstaltung mit Herrn Koller fand im Wintersemester 2023/24 am 11. Januar 2024 statt. Eine Teilnehmerin fasst ihre Eindrücke wie folgt zusammen: „Unter dem Titel „Grundlagen der Maßregelvollstreckung nach §§ 67 bis 67h StGB“ führte Herr Koller die Zuhörenden durch die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Ausprägungen dieser Art der Vollstreckung. Seine Ausführungen untermalte er dabei mit aktuellen Beispielen, der graphischen Illustration verschiedener Datensätze sowie Zitaten aus der medialen Berichterstattung und unterstrich damit auch die gesellschaftliche Relevanz der Thematik. Er gewährte den Zuhörenden nicht nur einen Einblick in die Entwicklung der verschiedenen Maßregelanordnungen in den letzten Jahren, sondern betonte dabei auch die prekäre Belegungssituation in den Maßregeleinrichtungen, das Maß eigentlich benötigter Ressourcen und welche Auswirkungen eines Aufenthalts in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs in Bezug auf die Rückfälligkeit statistisch festzustellen sind. Zudem berichtete Herr Koller von der Schwierigkeit den Freiheitsanspruch des Einzelnen und das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Dabei betonte er auch die Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Rahmen dieses Spannungsverhältnisses. Zum Abschluss bot Herr Koller noch einen Überblick über die Zeit nach der Beendigung der Unterbringung, welche Anforderungen dafür jeweils existieren und welche verschiedenen Prognosemaßstäbe dabei zugrunde zu legen sind. Die Veranstaltung endete schließlich mit einem angeregten Diskurs zwischen den Teilnehmenden und Herrn Koller. Auch an dieser Stelle daher nochmal im Namen aller Teilnehmenden ein herzliches Dankeschön an Herrn Koller für diesen äußerst interessanten und lehrreichen Vortrag.“

Über den Schwerpunktbereich 4

Im Schwerpunkt „Strafverfolgung und Strafverteidigung“ werden Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts ausgebaut und vertieft. Informationen zu den Inhalten und zum Ablauf finden Sie hier.

Alle neun Schwerpunkte der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.

Verfasst von LT