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eSport-Recht: Kompetenzzentrum am Institut für Rechtsinformatik gegründet

eSport-Recht: Kompetenzzentrum am Institut für Rechtsinformatik gegründet

© Institut für Rechtsinformatik

Am Institut für Rechtsinformatik wurde kürzlich von Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M.A. und Ass. iur. Andreas H. Woerlein, LL.M. das Kompetenzzentrum für eSport-Recht "Ke§H" gegründet. „Mit dem Kompetenzzentrum möchten wir die Forschung an der Universität Hannover um den juristischen Aspekt des eSports erweitern.“, berichtet Prof. Margrit Seckelmann.

Nach hoffnungsvollen Ankündigungen im zurückliegenden Koalitionsvertrag schien die bundes- und landesrechtliche Implementierung des eSports beinahe gesichert. Sogar von der Schaffung einer olympischen Perspektive war die Rede. Gut vier Jahre später hat sich auf beiden föderalen Ebenen kaum etwas getan. Vermeintliche Ausnahmen wie § 22 Nr. 5 BeschV zur Regelung des eSport-Visums stoßen auf berechtigte Kritik in der Literatur. Hinzu tritt, dass die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag bereits verhaltener mit Versprechungen an die eSport-Szene umgeht.

Dies liegt wohl auch daran, dass kaum jemand weiß, was genau eigentlich unter dem Begriff „eSport“ zu verstehen ist. Der eSport-Bund Deutschland e.V. (ESBD) definiert eSport als einenunmittelbare[n] Wettkampf zwischen menschlichen Spieler/innen unter Nutzung von geeigneten Video- und Computerspielen an verschiedenen Geräten und auf digitalen Plattformen unter festgelegten Regeln […]“.

Ausgehend von dieser Begriffsbestimmung ergeben sich zahlreiche juristische Fragestellungen. Von Arbeitnehmerfragen über Vertragsgestaltung bis hin zum Jugendschutz und (vermeintlichen) Problemen wie Cheatbots oder Doping im eSport. Auch bei der glücksspielrechtlichen Einordnung von Wetten auf eSport-Events zeigt sich seit Jahren eine erhebliche Divergenz zwischen staatsvertraglicher Regulierung und Marktrealität. „Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat es hierbei versäumt, ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für Anbieter und Spieler herzustellen.“, ergänzt Andreas Woerlein, der bei Prof. Seckelmann zum neuen GlüStV 2021 promoviert.

Das Kompetenzzentrum möchte sich künftig den angezeigten Fragestellungen annehmen, um als Ansprechpartner für Behörden, Politik und Verbände zu fungieren. Die Forschung und Lehre innerhalb der Juristischen Fakultät in Hannover soll hierbei durch entsprechende Veranstaltungen und Seminare vorangetrieben werden, um für die Brisanz der Thematik zu sensibilisieren.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Veranstaltungen für interessierte Studierende an der Juristischen Fakultät

Wenn Sie sich bereits im Studium mit den juristischen Herausforderungen der Digitalisierung auseinandersetzen möchten, können wir Ihnen einen Blick auf folgende Veranstaltungen und ergänzende Studiengänge empfehlen:

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