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Hauptversammlungspraxis in Präsenz und virtuell: Rückblick auf den Gastvortrag mit Herrn RA Dr. Stefan Mutter

Hauptversammlungspraxis in Präsenz und virtuell: Rückblick auf den Gastvortrag mit Herrn RA Dr. Stefan Mutter

© Juristische Fakultät Hannover

Am 28. November 2022 hielt Herr RA Dr. Mutter im Rahmen der Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht I (Schwerpunktbereich 3 – Handel, Wirtschaft und Unternehmen) auf Einladung von Frau Prof. Dr. Petra Buck-Heeb und der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht einen Gastvortrag zum Thema ,,Von der Präsenz-HV zur virtuellen HV und wieder zurück zur Präsenz-HV virtuell‘‘.

Herr RA Dr. Mutter stellte in seinem Vortrag zunächst den Ablauf einer typischen Hauptversammlung dar und referierte über zahlreiche mögliche „Fallstricke“, die er in seiner vieljährigen Praxis im Zusammenhang mit dem Abhalten von Hauptversammlungen erlebt hat. Sodann ging er auf die Covid-19-Gesetzgebung ein und schilderte auch diesbezüglich die tatsächlich „gelebte“ Hauptversammlungspraxis, die sich im virtuellen Bereich abspielte. Seine Ausführungen standen dabei naturgemäß stets vor dem Hintergrund der Fragen einer Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen. Im Weiteren behandelte der Referent die neue Regulierung der virtuellen Hauptversammlung, thematisierte etliche noch offene Fragen und positionierte sich entsprechend.

Spannend waren auch die Ausführungen zur Rolle von sog. Proxy Votern (Stimmrechtsvertretern) und deren Einfluss vor und während der Hauptversammlung. Abgestellt wurde zudem auf den Zusammenhang von Informationen im Rahmen der Hauptversammlung und möglichen Ad-hoc-Mitteilungspflichten nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Dr. Mutter schilderte den praktischen Ablauf in der Hauptversammlung, wenn während dieser eine Ad-hoc-Mitteilung erforderlich wird.

Über den Schwerpunktbereich 3

Der Schwerpunkt 3 (Handel, Wirtschaft und Unternehmen) bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts auseinanderzusetzen und sich dabei auf eines der drei Rechtsgebiete zu spezialisieren. In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsbereiche vermittelt.

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Über das Schwerpunktstudium

Informationen über das Schwerpunktstudium und die neun Schwerpunktbereiche der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.