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Lehrexport: Einladung zur Vorlesung Technikrecht I und II für Studierende aller Fakultäten

Lehrexport: Einladung zur Vorlesung Technikrecht I und II für Studierende aller Fakultäten

© Gustavo Fring | pexels.com

Was sind die Anforderungen an ein sicheres Produkt und welche Immissionen muss meine Maschine vermeiden? Was muss ich beim Einsatz von Technik mit Blick auf Genehmigungsverfahren oder Haftungsfragen beachten? Wie schütze ich meine Erfindungen gegen Nachahmung oder Nachbau?

Diese und viele weitere rechtliche Frage mit hohem Praxisbezug werden in den Vorlesungen "Technikrecht I" und "Technikrecht II“ eingehend erörtert.
"Technikrecht I" wird am 03., 04. und 17. März angeboten, "Technikrecht II" am 10., 11. und 18. März.
Beide Veranstaltungen sind Blockveranstaltungen für Studierende aller Fakultäten.

Im Vordergrund der Vorlesung steht der intensive Praxisbezug durch die Vorträge von Gastdozentinnen und Gastdozenten aus der technikrechtlichen Praxis in Wirtschaft, Verwaltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft. Mehr erfahren Sie hier.

Interessierte sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.

Für Studierende aller Fakultäten

Die Vorlesung richtet sich insbesondere an Studierende technischer Studiengänge, wie Maschinenbau, Mechatronik, Informatik, Elektrotechnik und Nanotechnologie sowie an Studierende des Bachelorstudiengangs IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums, steht aber Interessierten aller Fakultäten offen.

Mit der Teilnahme können (abhängig von Studienfach) 3 LP bis 4 ECTS erworben werden. Bitte erkundigen Sie sich beim für Sie zuständigen Prüfungsamt über die für Sie geltenden Voraussetzungen der Leistungsanrechnung.

Weitere Veranstaltungen mit technischen Bezügen für Studierende der Rechtswissenschaften

Wenn Sie sich im Studium vertieft mit den juristischen Herausforderungen mit technischen Bezügen auseinandersetzen möchten, können wir Ihnen auch einen Blick auf folgende Veranstaltungen und ergänzende Studiengänge empfehlen:

Verfasst von LT