Die Studierenden aus dem Schwerpunkt 4 – Strafverfolgung und Strafverteidigung – hatten am 14. Juni 2023 die Gelegenheit an einer Exkursion in die Jugendanstalt Hameln, die einzige Einrichtung für den geschlossenen Jugendstrafvollzug in Niedersachsen, teilzunehmen.
An der Exkursion, die vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie (Prof. Dr. Meier) organisiert wurde, nahmen 15 Studierende teil, die im Sommersemester die Vorlesungen Jugendstrafrecht und Strafvollzug besuchen. Ziel des Angebots war es, den Studierenden einen Eindruck davon zu vermitteln, wie die von den Gerichten nach § 17 JGG verhängte Jugendstrafe in der Praxis vollzogen wird. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wie der Erziehungsgedanke im Jugendstrafvollzug umgesetzt wird und welche Möglichkeiten es in Hameln gibt, um die jungen Gefangenen besser kennenzulernen und in ihrer Entwicklung zu fördern.
Die Jugendanstalt wurde 1980 eröffnet und ist mit über 600 Haftplätzen die größte Einrichtung für den Jugendstrafvollzug in Deutschland. Im Rahmen der Exkursion lernten die Studierenden die Aufnahmeabteilung, die Wohngruppen mit jeweils 7 – 8 Hafträumen, die sozialtherapeutische Abteilung und die Abteilung für suchtmittelkranke und -gefährdete Gefangene kennen. In allen Abteilungen wurden die Studierenden freundlich empfangen und von den Bediensteten über den Tagesablauf auf der Station und die jeweiligen Angebote informiert.
Über den Schwerpunktbereich 4
Der Schwerpunkt 4 (Strafverfolgung und Strafverteidigung) bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen auszubauen und zu vertiefen. Das Ziel ist es, größeres Verständnis für die Bedeutung der strafrechtlichen Normen und ihre Anwendung in der Praxis zu wecken.
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Über das Schwerpunktstudium
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