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AG Auerbach, Beschluss vom 26.01.2021 – 3 Cs 500 Js

AG Auerbach, Beschluss vom 26.01.2021 – 3 Cs 500 Js

Bei "Online-Wache" eingereicherter Strafantrag genügt nicht Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO.

Radaktioneller Leitsatz der Bayerischen Staatskanzlei:

Ein über eine Onlinewache der Polizei eingereichter Strafantrag genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO. (Rn. 5)

Beschluss frei zugänglich