BAG, Beschluss vom 21.01.2019 – 9 AZB 23/18

Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist arbeitgeberähnliche Person.

Amtlicher Leitsatz:

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgeberähnliche Person.

Beschluss frei zugänglich

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