BAG, Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16

Zur Eigenart der Arbeitsleistung eines Fussballspielers.

Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der 1. Fußball-Bundesliga ist regelmäßig nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG durch die Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt. 

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