BAG, Urteil vom 18.02.2021 – 6 AZR 92/19

Keine Anfechtung nach rechtskräftigem Urteil.

Aus dem Urteil:

Maßgeblich ist allein, dass infolge der Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess über die Kündigung (...) feststeht, dass das Arbeitsverhältnis einmal (...) bestanden hat. Das nimmt der Beklagten endgültig die Möglichkeit, ihr Vertragsangebot durch eine Anfechtungserklärung wieder zu beseitigen.

Urteil frei zugänglich