BAG, Urteil vom 20.11.2018 – 1 AZR 189/17

Richterrechtlich erlaubte Arbeitskampfmaßnahme kann gesetzliche Gestattung iSd § 858 I BGB sein.

Amtlicher Leitsatz:

Eine nach den richterrechtlichen Grundsätzen erlaubte Arbeitskampfmaßnahme kann eine gesetzliche Gestattung iSv. § 858 Abs. 1 BGB sein.

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