BAG, Urteil vom 31.03.2021 – 5 AZR 292/20 u.a.

Umziehen zu Hause ist keine Arbeitszeit.

Aus der Pressemitteilung:

Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet.

Pressemitteilung 7/21