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BayObLG, Beschluss vom 07.12.2022 – 206 StRR 296/22

BayObLG, Beschluss vom 07.12.2022 – 206 StRR 296/22

Die Maßnahme einer Entkleidung im Polizeigewahrsam kann allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn sie zum Schutz der in Gewahrsam genommenen Person selbst oder zum Schutz der Beamten vor Gefahren für Leib und Leben im Einzelfall geboten erscheinen.

Amtlicher Leitsatz:

Zur Strafbarkeit wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte durch Widerstandshandlungen einer weiblichen Person, die aufgrund polizeirechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung einer Platzverweisung in Gewahrsam genommen und in eine Haftzelle verbracht wurde, gegen ihre Entkleidung, die nach zunächst erfolglosen Maßnahmen weiblicher Polizeibeamtinnen unter Anwendung unmittelbaren Zwangs unter Beteiligung mehrerer männlicher Polizeibeamter bis auf den Slip durchgeführt wurde.

Urteil frei zugänglich.