BGH, Beschluss vom 06.06.2023 – 4 StR 70/23

Vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Straßenverkehr als tatbestandliches Handeln i.S.d. § 315 b StGB.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr i.S.d. § 315 b StGB ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte KfZ in verkehrsfeinlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt. Mithin also mit der Absicht handelt in  die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen. Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr fordert, dass durch den Eingriff Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden.
  2. Weiterhin muss das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz misbraucht werden. Beides bedarf konkreter Feststellungen.

Beschluss frei zugänglich.